Nach Ablauf der Grabesruhe werden in Kaltbrunn folgende Gräber geräumt:
- Erdgräber der Bestattungsjahre bis April 2004
- Urnengräber der Bestattungsjahre bis April 2014
- Familiengräber der Bestattungsjahre des Zweitverstorbenen bis April 2004
- Aufhebung einer Bodengrabplatte beim Gemeinschaftsgrab der Bestattungsjahre bis Februar 2014
Räumfrist für Angehörige bis 19. April 2024
Die verfügungsberechtigten Angehörigen werden ersucht, Grabmäler, Weihwassergeschirre, Pflanzen usw. bis zum 19. April 2024 zu räumen.
Was bis zu diesem Termin nicht entfernt ist, wird durch die Gemeinde abgeräumt. In diesem Fall wird über das zurückgelassene Material unter Ablehnung der Entschädigungspflicht verfügt.
Über weitere Einzelheiten erteilt Ihnen das Bestattungsamt Kaltbrunn (Tel. 058 228 63 01) gerne Auskunft.