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Kanton
07.02.2024

«Nein zur Streichung von Viehschau-Geldern»

Die drei Toggenburger SVP-Kantonsräte Christian Vogel, Lukas Huber und Ivan Louis (v.l.n.r.) fragen bei der Regierung nach.
Die drei Toggenburger SVP-Kantonsräte Christian Vogel, Lukas Huber und Ivan Louis (v.l.n.r.) fragen bei der Regierung nach. Bild: www.ratsinfo.sg.ch
Die St.Galler Regierung will das Landwirtschaftsgesetz ändern und die Unterstützungsgelder an Gemeinde-Viehschauen und Viehmärkte streichen. Drei SVP-Kantonsräte sind dagegen.

«Die St.Galler Gemeinde-Viehschauen sowie regionale Viehmärkte haben für die Landwirtschaft eine enorme Bedeutung: Viehschauen ermöglichen einen Vergleich der züchterischen Qualität. Viehmärkte bieten eine Plattform für den Kauf und Verkauf von Zucht-und Nutztieren und sind wichtig für die Preisbildung.

Und noch weit mehr...

Die Bedeutung der Viehschauen (und der Viehmärkte) geht aber weit über diesen Kernzweck hinaus: Es handelt sich um traditionsreiche Anlässe, bei denen ein wichtiger Austausch zwischen Landwirtinnen und Landwirten stattfindet. Auch für die Brauchtumspflege (Auffuhr) und die Öffentlichkeitsarbeit gegenüber der nicht-bäuerlichen Bevölkerung sind die Gemeinde-Viehschauen zentral.

Gerade Kinder und Jugendliche erleben hier, dass hinter Nahrungsmitteln harte Arbeit und ein sehr respektvoller Umgang mit Nutztieren steht. Auch Gewerbebetriebe halten regelmässig ihre Mitarbeiter-Mittagessen an der Viehschau ab. Die traditionellen St.Galler Gemeinde-Viehschauen haben somit gerade für die Aussenwirkung der Landwirtschaft eine enorme Bedeutung.

Streichung gefährdet Existenz

Ausgerechnet bei der kantonalen Förderung und den kantonalen Beiträgen an die Gemeinde-Viehschauen und die regionalen Viehmärkte möchte die Regierung nun den Rotstift ansetzen. Schlimmer noch: Sie will das St.Galler Landwirtschaftsgesetz ändern und die Förderungs-zuständigkeit gleich ganz aus dem Gesetz streichen.

Diese Förderungsbeiträge machen jährlich rund 80'000 Franken aus – nicht gerade eine entscheidende Kostenposition im Staatshaushalt des Kantons St.Gallen. Im Vergleich dazu geben wir pro Jahr beispielsweise rund 30 Mio. Franken für die Kulturförderung aus.

Die organisierenden und teilnehmenden Bauernfamilien leisten für die Viehschauen einen Aufwand von mehreren Tagen unentgeltlicher Arbeit. Auch Viehmärkte sind mit einem grossen Aufwand verbunden. Ohne die kantonalen Förderbeiträge können diese Viehschauen und Viehmärkte kaum kostendeckend durchgeführt werden – ihre Existenz ist mit dem Vorgehen der St.Galler Regierung gefährdet.

Regierungsentscheidung unverständlich

Für die drei Toggenburger SVP-Kantonsräte ist unverständlich, weshalb sich die St.Galler Regierung im Aufgaben- und Finanzplan 2025–2027 für die Streichung dieser vergleichsweise bescheidenen Förderungsbeiträge entschieden hat.

Wir bitten die Regierung um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie profitieren die St.Galler Gemeindeviehschauen und die regionalen Viehmärkte aktuell von den jährlichen Förderungen und Beiträgen des Kantons St.Gallen?

  2. Wie beurteilt die St.Galler Regierung die enorme Bedeutung der Gemeindeviehschauen (Viehzucht, Viehabsatz, Öffentlichkeitsarbeit, Kultur/Brauchtum und Züchternachweis) für die St.Galler Bauernfamilien sowie für den Austausch zwischen Landwirtschaft und nicht-landwirtschaftlicher Bevölkerung?

  3. Sind der St.Galler Regierung die vielfältigen Vorteile einer Viehschau und der Viehmärkte nicht einmal mehr 80ꞌ000 Franken wert?

  4. Was konkret sind ‹Projekte im Bereich der umweltschonenden Nutztierhaltung›, welche die St.Galler Regierung neu anstelle der Viehschauen/Viehmärkte fördern will?»
www.ratsinfo.sg.ch/Kantonsrat Vogel-Bütschwil-Ganterschwil, Huber-Wildhaus-Alt St.Johann, Louis-Nesslau/Linth24