Um 13:30 Uhr wird in der ganzen Schweiz das Zeichen «Allgemeiner Alarm» ausgelöst. Das ist ein regelmässig auf- und absteigender Heulton, der eine Minute dauert und nach einem Unterbruch von zwei Minuten noch einmal während einer Minute zu hören ist. Wenn nötig, darf die Sirenenkontrolle bis 14:00 Uhr weitergeführt werden.
Ab 14:00 bis spätestens 16:00 Uhr wird in gefährdeten Gebieten unterhalb von Stauanlagen auch der «Wasseralarm» getestet. Dies ist zwar in einigen Gemeinden – wie z.B. Eschenbach – nicht der Fall, dennoch ist es wichtig, dass alle Menschen in der Schweiz auch dieses Zeichen erkennen. Der Wasseralarm besteht aus zwölf tiefen Dauertönen von je 20 Sekunden in Abständen von je 10 Sekunden.
Was gilt bei einem Sirenenalarm?
Für einen optimalen Schutz muss nicht nur die Funktionsfähigkeit der Sirenen sichergestellt sein, die Bevölkerung muss auch das richtige Verhalten bei einem echten Sirenenalarm kennen.
Wenn der «Allgemeine Alarm» ausserhalb eines angekündigten Sirenentests ertönt, bedeutet dies, dass eine Gefährdung der Bevölkerung möglich ist. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, Radio zu hören, die Anweisungen der Behörden zu befolgen und die Nachbarn zu informieren.
Bei ertönen des «Wasseralarms» besteht eine unmittelbare Gefährdung unterhalb einer Stauanlage. Die Bevölkerung ist aufgefordert, das gefährdete Gebiet sofort zu verlassen.