Den Kollegen von fm1today.ch ist es zuerst aufgefallen: «Für die sieben Sitze in der Regierung bewerben sich sechs Frauen und sieben Männer», hiess es in der Mitteilung des Kantons St.Gallen am 22. Dezember nach dem Ablauf der Eingabefrist für Wahlvorschläge.
Schaute man wenig später auf der Website des Kantons nach, sind da unter dem Titel «Regierungswahl 2024: Gültige Kandidaturen» nur noch zwölf Personen aufgeführt.
Unternehmerin Sarah Bösch (parteilos) fehlte.
Wenig später fand fm1today.ch die Lösung: Bösch hatte ihre Kandidatur kurzfristig beim Kanton St.Gallen angemeldet. So kurzfristig, dass am Stichtag – einem Freitag – bei ihrer Wohnsitzgemeinde Gais nicht mehr abgeklärt werden konnte, ob sie angemeldet und stimmberechtigt ist. Und seither sind die Verantwortlichen von Gais in den Weihnachtsferien, die Ämter nicht besetzt.
Im Kanton St.Gallen gilt laut Kantonsverfassung eine Wohnsitzpflicht für Mitglieder der Regierung und des Kantonsrats. Allerdings erst bei Amtsantritt.
Beim Kanton gehe man deshalb davon aus, dass Sarah Bösch zu den Wahlen antreten darf, so fm1today.ch weiter. Klarheit gibt es aber erst am 3. Januar, wenn die zuständigen Personen der Gemeinde Gais zurück bei der Arbeit sind.
Spätestens dann sollte Sarah Bösch auch wieder auf der offiziellen Liste des Kantons stehen. Und bei den Wahlen vom 3. März dann an sechster Stelle auf dem Stimmzettel – ganz so, wie am 22. Dezember bei der Mitteilung des Kantons angekündigt.