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28.12.2023

Strenge Gucklochfahrer Regel

Für die Kantonspolizisten ist das ein «Gucklochfahrer». Beispiel aus Wattwil.
Für die Kantonspolizisten ist das ein «Gucklochfahrer». Beispiel aus Wattwil. Bild: Kapo St.Gallen
Zwei «Gucklochfahrer», die auf den ersten Blick nicht als solche erkennbar sind, wurden gestern von der Kantonspolizei in Wattwil und Ebnat-Kappel angehalten.

Die Kantonspolizei veröffentlichte zwei Fotos aus Wattwil und Ebnat-Kappel und bezeichnet sie als «Gucklochfahrer», obwohl dies auf den ersten Blick für den Laien nicht eindeutig der Fall ist.

Zu den Fotos schreibt die Kapo: «Anlässlich von Patrouillenfahrten wurden die zwei Autofahrer angehalten. Es musste festgestellt werden, dass die Autos bedeckte Frontscheiben hatten.»

«Gucklochfahrer» Ebnat-Kappel Bild: Kapo St.Gallen

Anzeige bei der Staatsanwaltschaft

Erwischt wurden die beiden Autofahrer am Mittwoch. Als nächster Schritt erfolgt eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen.

Die Kantonspolizei schreibt eindringlich: «Um die Sicherheit zu gewährleisten und somit auch eine Anzeige zu vermeiden, gilt es, folgende Richtlinien zu beachten: Front- und Seitenscheiben sowie Seitenspiegel müssen von Eis und Schnee befreit werden. Zudem muss auch bei den Lichtern, Blinkern und Kontrollschildern allfälliger Schnee und Eis entfernt werden».

Die hinteren Seitenscheiben und die Heckscheibe müssen nicht zwingend freigekratzt werden, aber Motorhaube und Fahrzeugdach müssen ebenfalls von Schnee und Eis befreit werden, schreibt die Kantonspolizei.

Weitere Vorschriften, Hinweise und Konsequenzen bei Verfehlungen sind im Kapo-Ratgeber zum Thema Gucklochfahrer und Gucklochfahrerinnen unter folgendem Link nachzulesen.

 

https://www.sg.ch/news/sgch_kantonspolizei/2019/04/kapo-ratgeber--gucklochfahrer.html

Mario Aldrovandi, Linth24