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05.09.2020
07.09.2020 08:31 Uhr

Gemeindewahlen: Leere Stimmzettel bringen nichts

«Ungültige oder leere Stimmzettel verfehlen ihren Zweck», sagt Bruno Hug und zeigt, wie Bürger am effizientesten ihre Unzufriedenheit bei den Wahlen ausdrücken.
«Ungültige oder leere Stimmzettel verfehlen ihren Zweck», sagt Bruno Hug und zeigt, wie Bürger am effizientesten ihre Unzufriedenheit bei den Wahlen ausdrücken. Bild: Linth24
Wie stimmt man ab, wenn man mit der Regierung unzufrieden ist: Man nimmt an der Wahl teil! Leere Zettel helfen nicht weiter. Von Bruno Hug

Der Protest gegen die Regierung funktioniert in allen Gemeinden nach demselben Muster. Nehmen wir das Beispiel Rapperswil-Jona. Im heutigen Stadtrat sitzen nur noch zwei Mitglieder, die vor vier Jahren schon in der Verantwortung standen. Den Vorsitz der Regierung hat Stadtpräsident Martin Stöckling. Vor seiner Wahl vor vier Jahren sagte er: «Man kann nicht weitermachen wie bisher.» 
Da stellt sich die Frage: Hat sich nun etwas verbessert? Die einen meinen ja, die andern nein und glauben, das «Sündenregister» der Regierung sei zu lang. Aber wie können sie das an der  Gemeindewahl zum Ausdruck bringen?

Leere Stimmzettel bringen nichts

Wer nun glaubt, mit der Abgabe eines leeren Stimmzettels könne man ein Zeichen setzen, irrt. Denn leere Stimmzettel werden von den «eingegangenen Stimmzetteln» abgezogen. Damit reduziert sich das «absolute Mehr» und somit die Anzahl Stimmen, die es braucht, um im Amt bestätigt oder neu gewählt zu werden.

Unzufriedene Bürger drücken ihre Unzufriedenheit bei den Wahlen also am effizientesten damit aus, indem sie an der Abstimmung teilnehmen, dabei nur jene wählen, mit deren Arbeit sie zufrieden sind. Oder sie wählen neue Kandidaten, von denen sie neuen Wind erhoffen.

Unzufriedenheit kann man auch damit ausdrücken, indem man auf den leeren Zeilen des Stimmzettels den eigenen Namen, oder den eines Freundes oder von x-beliebigen Personen notiert. Diese, nicht offiziellen Kandidaten werden im Wahlprotokoll als «Vereinzelte» ausgewiesen.

Ungültige Stimmzettel verfehlen ihren Zweck

Wer seinem Regierungsfrust ausdrücken will, darf auch keinen «ungültigen Stimmzettel» abgeben. Damit reduziert er ebenfalls das «absolute Mehr». Ehrverletzende Äusserungen auf dem Stimmzettel zum Beispiel werden für ungültig erklärt. Ungültig sind auch Stimmzettel, auf denen zu viele Kandidaten angekreuzt sind. Erlaubt ist hingegen, sich umzuentscheiden. Wer eine Kandidatin oder einen Kandidaten ankreuzt und sich später neu entscheidet, kann das schon gemachte Kreuz deutlich durchstreichen und stattdessen einem anderen Kandidaten seine Stimme geben.

Zweiter Wahlgang

Erreichen im 1. Wahlgang vom 27. September 2020 nicht genügend Kandidaten das «absolute Mehr», wird ein 2. Wahlgang durchgeführt. Dieser ist für alle Gemeinden im Kanton St. Gallen auf den 29. November 2020 festgelegt. Für den 2. Wahlgang können sich neue Kandidaten anmelden. Anmeldeschluss ist der 8. Oktober 2020.

Linth24 Video-Interviews mit Stadtpräsident Martin Stöckling sowie mit Bauchef Furrer und Herausforderer Leutenegger

Linth24-Verleger Bruno Hug hat mit Stadtpräsident Martin Stöckling ein Video-Interview geführt, das ab kommenden Sonntag, den 6. September auf Linth24 zu sehen ist. Ein weiteres Video-Interview von Bruno Hug mit Bauchef Thomas Furrer und seinem Herausforderer Christian Leutenegger wird auf Linth24 ab Dienstag den 8. September aufgeschaltet.

Bruno Hug, Linth24