Der Protest gegen die Regierung funktioniert in allen Gemeinden nach demselben Muster. Nehmen wir das Beispiel Rapperswil-Jona. Im heutigen Stadtrat sitzen nur noch zwei Mitglieder, die vor vier Jahren schon in der Verantwortung standen. Den Vorsitz der Regierung hat Stadtpräsident Martin Stöckling. Vor seiner Wahl vor vier Jahren sagte er: «Man kann nicht weitermachen wie bisher.»
Da stellt sich die Frage: Hat sich nun etwas verbessert? Die einen meinen ja, die andern nein und glauben, das «Sündenregister» der Regierung sei zu lang. Aber wie können sie das an der Gemeindewahl zum Ausdruck bringen?
Leere Stimmzettel bringen nichts
Wer nun glaubt, mit der Abgabe eines leeren Stimmzettels könne man ein Zeichen setzen, irrt. Denn leere Stimmzettel werden von den «eingegangenen Stimmzetteln» abgezogen. Damit reduziert sich das «absolute Mehr» und somit die Anzahl Stimmen, die es braucht, um im Amt bestätigt oder neu gewählt zu werden.
Unzufriedene Bürger drücken ihre Unzufriedenheit bei den Wahlen also am effizientesten damit aus, indem sie an der Abstimmung teilnehmen, dabei nur jene wählen, mit deren Arbeit sie zufrieden sind. Oder sie wählen neue Kandidaten, von denen sie neuen Wind erhoffen.
Unzufriedenheit kann man auch damit ausdrücken, indem man auf den leeren Zeilen des Stimmzettels den eigenen Namen, oder den eines Freundes oder von x-beliebigen Personen notiert. Diese, nicht offiziellen Kandidaten werden im Wahlprotokoll als «Vereinzelte» ausgewiesen.
Ungültige Stimmzettel verfehlen ihren Zweck
Wer seinem Regierungsfrust ausdrücken will, darf auch keinen «ungültigen Stimmzettel» abgeben. Damit reduziert er ebenfalls das «absolute Mehr». Ehrverletzende Äusserungen auf dem Stimmzettel zum Beispiel werden für ungültig erklärt. Ungültig sind auch Stimmzettel, auf denen zu viele Kandidaten angekreuzt sind. Erlaubt ist hingegen, sich umzuentscheiden. Wer eine Kandidatin oder einen Kandidaten ankreuzt und sich später neu entscheidet, kann das schon gemachte Kreuz deutlich durchstreichen und stattdessen einem anderen Kandidaten seine Stimme geben.
Zweiter Wahlgang
Erreichen im 1. Wahlgang vom 27. September 2020 nicht genügend Kandidaten das «absolute Mehr», wird ein 2. Wahlgang durchgeführt. Dieser ist für alle Gemeinden im Kanton St. Gallen auf den 29. November 2020 festgelegt. Für den 2. Wahlgang können sich neue Kandidaten anmelden. Anmeldeschluss ist der 8. Oktober 2020.