Er habe mehrere Fehler begangen und sei straffällig geworden, weil er anderen Leuten naiv vertraut und die anders geltenden Gesetze in der Schweiz nicht gekannt habe. So erklärte der in der March wohnhafte rumänische Familien vater seine Taten, die ihn vor das Schwyzer Strafgericht führten.
Über seine Baufirma wusch der heute 54-Jährige im Auftrag von Dritten Gelder, die aus dem Ausland kamen und aus betrügerischer Tätigkeit stammten. Zur Geldwäscherei überreden liess er sich bei einem Treffen in Belgien.
Kein Landesverweis
Das Schwyzer Strafgericht verurteilte den Mann im abgekürzten Verfahren zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten sowie einer bedingten Geldstrafe von total 4800 Franken (Probezeit zwei Jahre). Bezahlen muss er eine Busse von 300 Franken. Schliesslich hat er auch die Verfahrenskosten im Betrag von mehreren Tausend Franken zu übernehmen.
Von einer fakultativen Landesverweisung wird abgesehen; wegen der Verhältnismässigkeit und weil der Mann als EU-Bürger mit Familie ohne Sozialhilfe hier lebe und über einen guten Leumund verfüge.