«Fussgängerstreifen – Sicherheit sieht anders aus», so überschreiben die Kantonsräte ihre Eingabe. Bevor die Fragen gestellt werden, werden drei Feststellungen notiert.
Erstens: Im Kanton St.Gallen wurden an vielen Orten Fussgängerstreifen aufgehoben. Das beraubt Fussgänger die Möglichkeit, eine Strasse ordentlich zu überqueren.
Zweitens: Als Begründung für die Aufhebung würden zu wenig Verkehr («tiefe Verkehrsfrequenzen») oder «Sicherheitsgründe» genannt. Beides sei nicht überzeugend, denn die Zahl der Unfälle auf den «verbleibenden Fussgängerstreifen nimmt trotz umgesetzter ‹Sicherheitsmassnahmen› im Kanton St.Gallen zu.»
Drittens: Fussgängerstreifen sind Bestandteile des Fuss-und Wanderweg-Netzes und dürfen nicht ersatzlos aufgehoben werden. Es gäbe keine seriöse Studie, gemäss der schwach frequentierte Fussgängerstreifen und solche ohne besondere Sicherheitsmassnahmen «per se gefährlich» sind.
Die entscheidende Frage
Für die Kantonsräte lautet die «entscheidende Frage»: «Kann die Sicherheit erhöht werden, wenn an einer relativ schwach frequentierten oder sich in der 80er-Zone befindenden Querungsstelle den zu Fuss gehenden Menschen der Vortritt entzogen wird?» Und was ist, wenn für den Fahrzeuglenker die Querungsstelle als solche nicht mehr erkennbar ist?
Die Antwort auf beide Fragen laute NEIN!
Fragen an die Regierung
Nach den Behauptungen folgen die präzisen Fragen an die Kantonsregierung:
Wie viele Fussgängerstreifen wurden im Kanton aufgehoben? Wie oft gab es einen gleichwertigen Ersatz für die Fussgänger? Ist die Regierung der Ansicht, dass durch die Aufhebung die Sicherheit der Fussgänger erhöht werde? Und schliesslich: Was ist die rechtliche Grundlage für die Aufhebung von Fussgängerstreifen in 80er-Zonen?
Angesichts der vielen Verkehrsunfälle in den letzten Wochen, bei denen insbesondere Fussgänger die Opfer waren, sind die Fragenden gespannt auf die Antworten.