Im Gebiet Vorderdorf in Amden liegen unternutzte und teilweise unbebaute Grundstücke. Das Gebiet liegt am Fallenbach und grenzt nördlich an einen Wald.
Aufgrund einer Anfrage eines Grundeigentümers hat der Gemeinderat die Situation geprüft und beschlossen, den Waldabstand von Bauten und Anlagen von 15 Metern auf 10 Meter in diesem Gebiet zu reduzieren. Infolgedessen wird mittels eines Sondernutzungsplan abweichende Abstände festgelegt. Zusätzlich befinden sich im Bereich Vorderdorf Gebäude, die den derzeit festgelegten Mindestabstand zum Wald bereits unterschreiten. Hier besteht eine Bestandes- und Erweiterungsgarantie gemäss Art. 109 / 110 PBG.
Die Unterlagen zur Mitwirkung sind seit dem 26. Oktober 2023 auf der E-Mitwirkungsplattform der Gemeinde Amden aufgeschaltet.