Der Bundestagspräsident betonte, die Corona-Demonstrationen seien differenziert zu betrachten. "Das Grundgesetz schützt auch Meinungen, die von der Mehrheit als grob unsolidarisch oder sogar als abwegig angesehen werden. Und das Demonstrationsrecht ist ein zentrales Bürgerrecht." Aber es gelte nicht unbeschränkt, alles habe eine Grenze. "Sie liegt da, wo absichtlich gegen rechtliche Auflagen verstossen wird oder wie am Reichstagsgebäude das Gewaltmonopol des Staates angegriffen wird."
Schäuble dankte den Sicherheitskräften, die Schlimmeres verhindert hätten. "Dass es allerdings überhaupt dort, wo früher die Bannmeile schützte, zu diesem Angriff kommen konnte, muss schnell und umfassend aufgearbeitet werden."
Demonstranten gegen die staatliche Corona-Politik hatten am Samstagabend eine Absperrung am Reichstagsgebäude in Berlin durchbrochen und waren auf die Reichstagstreppe gestürmt. Polizeibeamte drängten die Menschen zurück. Am Reichstagsgebäude hatte es zuvor eine Kundgebung gegeben. Es waren auch die von Reichsbürgern verwendeten schwarz-weiss-roten Reichsflaggen zu sehen.