Der neue Gemeinderat von Amden heisst Jakob Büsser, parteilos, wohnhaft im Looch 291. Büsser wurde nicht vom Stimmvolk gewählt, sondern war der einzige Kandidat, der sich bis gestern bei der Gemeindekanzlei meldete. Damit gilt er als gewählt und der zweite Wahlgang vom 19.November entfällt.
Keine Volkswahl
Amden suchte händeringend nach einem Gemeinderatsersatz für den zurückgetretenen Walter Zahner. Ein erster Wahlgang am letzten Sonntag brachte kein Ergebnis: Es war kein offizieller Kandidat vorhanden war und es gab zu wenig Stimmen für einzelne Personen, von denen keiner und keine das absolute Mehr erreichte.
Kritik an Stiller Wahl
In einem Interview mit Linth24 https://linth24.ch/articles/213373-es-gibt-keinen-amtszwang-mehr hatte Gemeindepräsident Peter Remek am Dienstag geschildert, was es nach der gescheiterten Wahl für Varianten gab:
«Meldet sich bis am Freitag nur ein Kandidat, ist dieser in stiller Wahl gewählt. Meldet sich kein Kandidat, gilt für den zweiten Wahlgang das relative Mehr, d.h. der Kandidat mit den meisten gültigen Stimmen ist gewählt.»
Genau das ist jetzt eingetroffen. Damit verbunden bleibt aber auch die im Voraus abgegebene Kritik des Gemeindepräsidenten Peter Remek an der «Stillen Wahl»:
«Auch wenn das kantonale Abstimmungs- und Wahlgesetz diesen Prozess so vorsieht, kann man sich insbesondere bei einer stillen Wahl die Frage stellen, inwiefern diese durch einen Entscheid der Stimmberechtigten legitimiert ist.»
Die offizielle Mitteilung
Zweiter Wahlgang der Ersatzwahl eines Mitgliedes des Gemeinderates Amden (für den Rest der Amtsdauer 2021-2024): Zustandekommen der stillen Wahl
Die Gemeinderatskanzlei hat die Ersatzwahl eines Mitglieds des Gemeinderates (für den Rest der Amtsdauer 2021-2024) am 28. April 2023 bekannt gemacht. Nachdem im ersten Wahlgang vom 22. Oktober 2023 keine Person das absolute Mehr nach Art. 92 des Gesetzes über Wahlen und Abstimmungen (sGS 125.3; abgekürzt WAG) erreicht hatte, ist ein zweiter Wahlgang nötig.
Stille Wahl ist im zweiten Wahlgang möglich (Art. 28 Abs. 1 Bst. c WAG). Sie kommt zustande, wenn die Zahl der auf allen gültigen Wahlvorschlägen aufgeführten Kandidierenden der Zahl der zu vergebenden Mandate entspricht. Die Frist für die Einreichung von Wahlvorschlägen für den zweiten Wahlgang ist am 27. Oktober 2023, um 16.30 Uhr, abgelaufen.
Die Gemeinderatskanzlei stellt fest:
- Für den zweiten Wahlgang der Ersatzwahl eines Mitgliedes des Gemeinderates (für den Rest der Amtsdauer 2021-2024) ist ein gültiger Wahlvorschlag eingegangen.
Als Mitglied des Gemeinderates (für den Rest der Amtsdauer 2021-2024) ist gewählt:
- Jakob Büsser, 1963, Looch 291, parteilos
- Stille Wahl ist somit zustande gekommen.
- Der auf den 19. November 2023 festgelegte Urnengang für diese Ersatzwahl entfällt.
Rechtsmittelbelehrung
Binnen einer Frist von vierzehn Tagen seit der Wahl kann betreffend dieser Wahl beim Departement des Innern, Regierungsgebäude, 9001 St.Gallen, schriftlich Beschwerde erhoben werden (Art. 110 des Gesetzes über Wahlen und Abstimmungen [sGS 125.3] i.V.m. Art. 164 f. des Gemeindegesetzes [sGS 151.2]).