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Kanton
15.10.2023

Langsamer Kanton bei der IV

Prüfung von Gesuchen um Ergänzungsleistungen und Invalidenrenten: Warum dauert das so lange bei der SVA St.Gallen?
Prüfung von Gesuchen um Ergänzungsleistungen und Invalidenrenten: Warum dauert das so lange bei der SVA St.Gallen? Bild: pd
Warum dauern im Kanton St.Gallen die Bearbeitung von Invalidenversicherung und Ergänzungsleistungen so lange? Das wollen 3 Parlamentarier wissen.

«Die Mitte» Kantonsräte Mathias Müller, Lichtensteig, Franziska Steiner-Kaufmann, Gommiswald und Boris Tschirky, Gaiserwald wollen von der St. Galler Regierung Auskunft über die Bearbeitungszeiten von IV- und EL-Anträgen.

Den Kantonsräten dauert die Prüfung von Gesuchen um Ergänzungsleistungen und Invalidenrenten zu lange.

Die einfache Anfrage im Wortlaut.

«Aufgrund von verschiedenen Rückmeldungen aus der Bevölkerung zeigt sich, dass die Sozialversicherungsanstalt des Kantons St.Gallen (SVA St.Gallen) für die Beurteilung von Ergänzungsleistungsanträgen und von Invalidenrenten offenbar sehr lange braucht - länger als üblich. Dies führt bei Betroffenen AHV- und IV-Rentnern zu grossen finanziellen Herausforderungen, wenn zum Beispiel die Ergänzungsleistungen nicht rechtzeitig ausbezahlt werden. Sie müssen vom Ersparten Leben, sich von Verwandten unterstützen lassen oder gar beim Sozialamt ihrer Gemeinde einen Antrag stellen.

Mehrere Jahre

Bei IV-Verfahren kann es sein, dass sich Verfahren über mehrere Jahre hinziehen, obwohl das Gesetz eigentlich Vorgaben macht. Besonders stossend sind lange Wartefristen bei Dossiers, bei denen das Versicherungsgericht negative IV-Entscheide der SVA St. Gallen korrigiert. Dann kann es sein, dass einfach mehrere Monate Stillstand herrscht.
Die SVA St.Gallen hätte die Möglichkeit im Sinne von Art. 19 Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) Vorschusszahlungen zu leisten. Es stellt sich die Frage, ob dieses Recht durch die SVA St.Gallen überhaupt in Anspruch genommen wird.

Fragen an die Regierung

Wir bitten die Regierung um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Ist der Regierung des Kantons St. Gallen bekannt, wie lange die Antragsprüfungen bei der SVA St.Gallen bezüglich Ergänzungsleistungen, IV und weiteren Leistungen dauern?
2. Wenn ja: Wie lange sind die Fristen? Wie haben sich diese Fristen entwickelt? Wie beurteilt die Regierung die aktuelle Situation?
3. Welche Fristen sind von der SVA St.Gallen einzuhalten? Welche Möglichkeiten haben Versicherte bei Verzögerungen?
4. Wie oft leistet die SVA St.Gallen Vorschusszahlungen im Sinne von Art. 19 ATSG?»

Redaktion Linth24