Teilstrassenplan Hirzlistrasse – Umklassierung
Gemäss Art. 34 Abs. 2 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt PG) und Art. 33bis des kantonalen Strassengesetzes (sGS 732.1; abgekürzt StrG) sorgt der Gemeinderat für eine geeignete Mitwirkung der Bevölkerung bei Planerlassen.
Die bestehende Hirzlistrasse in Neuhaus liegt als Gemeindestrasse 3. Klasse im privaten Eigentum und soll neu in eine Gemeindestrasse 2. Klasse aufklassiert werden. Grund dafür ist die im Hinblick auf die geplante Überbauung auf der Parzelle Nr. 325E unzureichende Erschliessung.
Die Bevölkerung ist eingeladen, sich bis am 1. Oktober 2023 zu diesem Vorhaben zu äussern. Alle dazu notwendigen Unterlagen und Informationen sind zu finden auf www.mitwirken-eschenbach.ch.