Das Tiefbauamt des Kantons St. Gallen und die Kantonspolizei St. Gallen haben in enger Zusammenarbeit sämtliche Fussgängerstreifen an Kantonsstrassen im gesamten Kanton auf ihre Sicherheit, Rechtmässigkeit und Notwendigkeit überprüft.
Die erfassten Resultate der Überprüfung bzw. die daraus resultierenden Sicherungsmassnahmen sind in der Zwischenzeit in Rapperswil-Jona zum Teil umgesetzt. Unter dem Thema Sicherungsmassnahmen werden Verschiebungen, Sicherung des Warteraums, Beleuchtungsmassnahmen, aber auch Aufhebungen von bestehenden Fussgängerstreifen verstanden, welche die Kriterien für eine sichere Anlage nicht erfüllen.
Davon betroffen sind folgende Fussgängerstreifen:
- Uznacherstrasse, Helbling, Buech
- Neue Jonastrasse, Scheidweg
- Zürcherstrasse 67, Seewiesstrasse
- Zürcherstrasse 121
- Zürcherstrasse, Gubelgässli
- Zürcherstrasse, Einfahrt Tiefgarage 230-274
Die Demarkierung der oben genannten Fussgängerstreifen erfolgt ab anfangs Juli 2019.