Das Kind wies laut der Kantonspolizei Glarus zahlreiche Verletzungen auf, weshalb die Todesursache zunächst unklar blieb. Sie wurde durch die Staats- und Jugendanwaltschaft des Kantons Glarus in Zusammenarbeit mit der Kantonspolizei und unterstützt durch das Forensische Institut sowie das Institut für Rechtsmedizin Zürich IRMZ, abgeklärt.
Die angeordnete Untersuchung am Institut für Rechtsmedizin Zürich IRMZ ergab, dass der Tod auf eine mehrfache, schwere, stumpfe Gewalteinwirkung zurückzuführen ist. Hinweise auf ein Ersticken durch Nahrung oder Gegenstände fanden sich nicht.
Untersuchungshaft
Bei den Eltern des Kindes handelt es sich um den leiblichen Vater sowie die Stiefmutter. Aufgrund der Umstände eröffnete die Staatsanwaltschaft eine Strafuntersuchung und beantragte inzwischen Untersuchungshaft gegen diese wegen des Verdachts, sich im Zusammenhang mit dem Tod des Kindes strafbar gemacht zu haben. Es gilt die Unschuldsvermutung.