Die Neugestaltung des Dorfkerns Eschenbach war eigentlich auch für die Inklusion behinderter Menschen gedacht. Die Begehung von Linth24 vor Ort mit Betroffenen zeigte rasch, dass «gedacht» nicht zwangsläufig auch «gemacht» heissen muss.
Das Gesetz über die Eingliederung behinderter Menschen (Art. 22) sieht vor, dass alle neuen und privaten der Öffentlichkeit zugänglichen Gebäude und Anlagen so angelegt werden müssen, dass sie für behinderte Menschen zugänglich und benutzbar sind. Dazu gehört auch der autonome Zugang zu öffentlichen Verkehrsmitteln.
Zu wenig hoch, zu wenig breit
Die Bushaltestelle bei der Post Eschenbach entspricht nicht den Normen für Behindertengerechtes Bauen. Keine der künftigen Haltestellen Sternen von und nach Rapperswil und Atzmännig ist aufgrund der topographischen Verhältnisse und Schleppkurven 22cm hoch. Hinzu kommt, dass die beiden Bushaltestellen Post auch noch in einem Quergefälle für aussteigende ÖV-Benutzer von 6% sind, was ebenfalls der Norm widerspricht. Die künftigen Bushaltestellen sind auch noch zu schmal. Statt der geforderten 2.70m sind die neuen Bushaltestellen nicht einmal 2m breit. In Anbetracht der vielen täglichen Schulreisen die dort umsteigen müssen, sind Konflikte vorprogrammiert.
Mit demselben Problem konfrontiert sehen sich auch Eltern mit Kinderwagen und ältere Menschen, die auf den Rollator angewiesen sind.