Sonntag, 21:45 Uhr, Rebstein, Staatsstrasse, 40-jähriger Autofahrer angehalten. Er wurde als fahrunfähig eingestuft. Weiter wurde festgestellt, dass er keinen Führerausweis besitzt und Betäubungsmittel im Auto mitführte. Die Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen verfügte eine Blut- und Urinprobe.
Sonntag, 23:50 Uhr, Uznach, Benknerstrasse, 29-jähriger Autofahrer angehalten. Eine beweissichere Atemalkoholprobe ergab einen Wert von 1.00 mg/l. Der Mann konnte den Führerausweis nicht beibringen, ihm wurde jedoch die Aberkennung eröffnet. Am Montagmorgen, kurz vor 04:20 Uhr, wurde derselbe Mann, trotz vorgängiger Aberkennung des Führerausweises, wieder in seinem Auto fahrend angehalten. Diesmal ergab die beweissichere Atemalkoholprobe einen Wert von 0.85 mg/l.
Montag, 03:21 Uhr, Montlingen, Autobahn A13, 64-jähriger Autofahrer angehalten. Er wurde als fahrunfähig eingestuft. Die Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen verfügte die Entnahme einer Blut- und Urinprobe. Der Führerausweis wurde ihm auf der Stelle abgenommen.