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Kanton
20.03.2023

Weniger Verstösse bei Testkäufen

Die Verstossquote bei Alkohol- und Tabaktestkäufen pendelte sich 2022 wieder auf Vor-Corona-Niveau ein. (Symbolbild)
Die Verstossquote bei Alkohol- und Tabaktestkäufen pendelte sich 2022 wieder auf Vor-Corona-Niveau ein. (Symbolbild) Bild: WirtschaftsWoche
2022 führten das Blaue Kreuz St.Gallen und die Stiftung Suchthilfe in 682 Verkaufsstellen im Kanton St.Gallen Alkohol- und Tabak-Testkäufe durch. Die Verstösse sanken um über 10 Prozent.

Das Blaue Kreuz und die Stiftung Suchthilfe führten im Jahr 2022 in 682 Verkaufsstellen und 46 Gemeinden Alkohol- und Tabak-Testkäufe durch. Im Vergleich zum Vorjahr sank die Verstossquote.

  2022 2021
Verstossquote Alkoholverkauf 28 Prozent 40 Prozent
Verstossquote Tabakverkauf 11 Prozent 25 Prozent

Getestet wurden Gastronomiebetriebe (58 Prozent), der Detailhandel (25 Prozent), Tankstellen und Kioske (6 Prozent), Festveranstaltungen (10 Prozent) sowie der Onlinehandel (1 Prozent). Besonders an Festveranstaltungen zeigt sich, dass die Verstossquote mit 34 Prozent überdurchschnittlich war.

Maskenpflicht erschwerte Altersschätzung während Corona

Die besseren Resultate im Vergleich zu den Jahren 2020 und 2021 legen nahe, dass die Corona-Massnahmen einen negativen Einfluss auf das Einhalten der Jugendschutzbestimmungen hatten. Das Tragen von Masken erschwerte dem Verkaufspersonal zusätzlich das richtige Einschätzen des Alters.

Im Jahr 2022 pendelte sich die Verstossquote wieder auf dem Niveau von vor Corona ein. Noch immer verstösst jede vierte Verkaufsstelle beim Verkauf von Alkohol gegen die rechtlichen Vorgaben des Jugendschutzes. Die Ergebnisse zeigen, dass der Jugendschutz weiterhin gestärkt werden muss.

Für die fehlbaren Betriebe haben die Testkäufe keine strafrechtlichen Konsequenzen. Dafür fehlt die gesetzliche Grundlage.

Wie funktionieren Testkäufe?

Bundesgesetz und kantonale Gesetzgebungen schreiben vor, dass weder Alkohol noch Tabakwaren an unter 16-Jährige und keine Spirituosen, Apéritifs und Alkopops an unter 18-Jährige verkauft oder weitergegeben werden dürfen. Die Verkaufsstellen sind verpflichtet, das Alter der Jugendlichen zu überprüfen.

Das Amt für Gesundheitsvorsorge stellt den Verkaufsstellen kostenlos Materialien wie beispielsweise Poster zur Verfügung, die auf die gesetzlichen Bestimmungen beim Verkauf und der Weitergabe von Alkohol und Tabakwaren an Jugendliche aufmerksam machen und unterstützt damit das Personal bei der Durchsetzung der Jugendschutzgesetzgebung.

Die Testkäufe werden vom Blauen Kreuz St.Gallen-Appenzell sowie der Stiftung Suchthilfe durchgeführt. Jugendliche unter 16 Jahren gehen zusammen mit einer erwachsenen Begleitperson in Tankstellenshops, Restaurants, Detailhandelsgeschäfte und an Events und versuchen, Alkohol oder Zigaretten zu kaufen.

Dabei gelten klare Regeln: Die Jugendlichen dürfen nicht lügen, wenn sie nach ihrem Alter gefragt werden, und sie sind verpflichtet, einen Ausweis zu zeigen, wenn dieser verlangt wird. Zudem dürfen sich die Testkäuferinnen und Testkäufer nicht schminken, um älter auszusehen.

Staatskanzlei Kanton St.Gallen