Die Oberstufenschulgemeinde Weesen-Amden (OSWA) beabsichtigt, in Weesen eine Leichtathletikanlage (mit vier Laufbahnen, einem Allwetterplatz, einer Weitsprunganlage, einer Kugelstossanlage und evtl. einer Hochsprunganlage) zu bauen. Die Investitionskosten sind mit 1,3 Mio. Franken veranschlagt und sollen über die nächsten 30 Jahre zu Lasten des Finanzbedarfs der beiden beteiligten politischen Gemeinden (Weesen und Amden) abgeschrieben werden. Aufgrund der aktuellen Schülerzahlen bezahlt die politische Gemeinde Amden knapp die Hälfte des Finanzbedarfs der OSWA.
Die Sportinfrastruktur-Anlagen in Weesen sind derzeit mangelhaft und erfüllen insbesondere die Anforderungen des Lehrplans nicht. Das Bedürfnis der OSWA nach einer neuen Leichtathletik-Anlage in Weesen ist deshalb begründet und nachvollziehbar. Das ausgearbeitete Projekt ist durchdacht, beinhaltet alle nötigen Anlagen und ist daher im Grundsatz unterstützungswürdig.
Ammler Anteil für Gemeinderat unverhältnismässig
Der Gemeinderat Amden erachtet die angedachte Finanzierung der geplanten Leichtathletik-Anlage (vollumfänglich über den Steuerbedarf der OSWA) hingegen als nicht angemessen. Dies deshalb, weil auch die Öffentlichkeit oder die Primarschulgemeinde Weesen die Anlage mitbenutzen wird. Mit anderen Worten: Die politische Gemeinde Amden bezahlt nach dem Dafürhalten des Gemeinderates – im Verhältnis der zu erwartenden Nutzungen – einen zu hohen Anteil an den Investitionskosten. Die politischen Gemeinden haben aufgrund der Bestimmungen im kantonalen Gemeindegesetz das Recht, Ausgaben einer Schulgemeinde vom zuständigen Departement auf die Angemessenheit hin überprüfen zu lassen.
Der Gemeinderat Amden hat dem Oberstufenschulrat mitgeteilt, er behalte sich vor, diesen Prüfungsantrag zu stellen, sollte die Bürgerschaft der OSWA dem entsprechenden Investitionskredit anlässlich der Bürgerversammlung vom 28. März 2023 zustimmen.