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Kanton
28.07.2020
28.07.2020 11:14 Uhr

Mieterverband fordert 60%-Mieterlass für kleine Geschäfte

Mindestens für die Periode der angeordneten Schliessung bzw. Ein­schränkung sollten 60% der Miete erlassen werden müssen.
Mindestens für die Periode der angeordneten Schliessung bzw. Ein­schränkung sollten 60% der Miete erlassen werden müssen. Bild: zvg
Die Corona-Krise trifft die eingemieteten kleinen Geschäfte stark. Der Mieterinnen- und Mieterverband Ostschweiz hat sich an der Vernehmlassung des Bundesgesetzes beteiligt.

Noch bis am 4. August läuft die Vernehmlassung zum Bundesgesetz, das die Folgen der COVID-19-Betriebs­schliessungen bei Geschäftsmieten abfedern soll. Der Bundesrat kommt damit dem Auftrag des Parlaments nach. Er regelt in seinem Gesetzesentwurf, dass mindestens für die Periode der angeordneten Schliessung bzw. Ein­schränkung die Vermieterinnen und Vermieter 60% der Miete erlassen müssen.

Die Ostschweizer Sektion des Mieterinnen- und Mieterverbands hat ihre Vernehm­lassung eingereicht. Der Ver­band bedauert, dass der Bundesrat nicht schon im Rahmen des Pandemie­ge­setzes Mass­nahmen zugunsten kleiner und mittlerer Geschäftsmietenden beschlossen hat. Der Shut­down wirkte sich auch auf jene Unternehmen aus, für deren Lokalitäten keine ausdrückliche Schlies­sung angeordnet wurde. Viele kleine und mittlere Ge­schäfte kamen so in grosse Not.

Verteilschlüssel für viele Geschäfte zu wenig entlastend

Auch wenn die in der Vernehmlassung genannten Abänderungsanträge berücksichtigt würden (Aussetzen Kündigungsfristen; Ausschluss von Vereinbarungen, die mehr als 40% der Miete als geschuldet vorsehen), entspricht der Entwurf nicht den Erwartungen des Mieterinnen- und Mieterverbands Ostschweiz. Diese hätten einen 30/70-Verteilschlüssel oder noch weitergehende Mieterlasse vorgesehen. Der Mieterverband anerkennt aber, dass der Gesetzesentwurf es ermöglichen würde, eine grosse Zahl langwieriger und auch kostspieliger Gerichtsverfahren zu vermeiden.

Dass grosszügigere Regelungen durchaus auch auf Eigentümerseite realistisch sind, zeigt der am Mittwoch be­kannt­gewordene Miet­erlass des Immobilieninvestors Zug Estates, der Abschläge von 50 bis 80% gewährt. Vom höheren Ansatz profitieren insbesondere kleinere Geschäfte.

Ostschweizer Kantone sollen Mieterinteressen schützen

Der Ostschweizer Mieterinnen- und Mieterverband hat seine Vernehmlassung den Kantonsregierungen von St.Gallen, Thurgau und den beiden Appenzell zugestellt mit der Bitte, das Bundesgesetz und die vom Verband  vorgeschlagenen Präzisierungen zu unterstützen. Es ist im Interesse der Ostschweizer Geschäftsmietenden, mindestens dem 40/60-Kompromiss zum Durchbruch zu verhelfen.

Die St.Galler Regierung hat sich in ihrer Antwort auf eine dringliche Interpellation am 20. Mai bereits wie folgt positioniert: «Sie erachtet den neuen Vorschlag der Wirt­schafts­kommission des Nationalrates (WAK-N), dass Geschäftsmieten während der vom Bundes­rat verordneten Zeit der Zwangsschliessung bis zu einer Monatsmiete von Fr. 20'000.– nur zu 40 Prozent geschuldet sind, als möglichen Weg.»

Mieterinnen- und Mietverband Ostschweiz