Der Richter sprach von einer "schrecklichen und zutiefst verachtenswerten Tat".
Nach Einschätzung der Verteidiger war der Mann bei der Tat im Juli vergangenen Jahres schuldunfähig, deshalb hatten sie Freispruch gefordert. Ausserdem müsse der Angeklagte in einer Psychiatrie untergebracht werden. Die Staatsanwaltschaft hatte neben einer Therapie auf 13 Jahre Haft wegen Mordes plädiert.
Während die Beweise unter anderem wegen Handyvideos eindeutig waren, blieb das Motiv auch nach den Zeugenaussagen unklar. Ein Gutachter hatte den Angeklagten wegen Wahnvorstellungen als vermindert schuldfähig eingeordnet.