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27.01.2023
25.01.2023 21:42 Uhr

Nur in fahrfähigem Zustand ans Steuer – auch an der Fasnacht

Die Kapo SZ hat eine Medienmitteilung herausgegeben (Symbolbild).
Die Kapo SZ hat eine Medienmitteilung herausgegeben (Symbolbild). Bild: Kapo SZ
Die Fasnacht steht vor der Tür. Dass an diversen Veranstaltungen auch Alkohol konsumiert wird, gehört schon fast dazu, denken Sie aber daran: «Wer trinkt, fährt nicht.»

Zahlreiche Veranstaltungen wie Fasnachtsumzüge, Maskenbälle, Guggenkonzerte, usw. werden an den kommenden Wochenenden sowie während den Haupttagen der Fasnacht ab dem Schmutzigen Donnerstag in der ganzen (Zentral-) Schweiz für gute Stimmung sorgen.

Aber auch während der fünften Jahreszeit geht die Sicherheit vor. Wer Alkohol oder Drogen konsumiert hat, darf keinesfalls ein Fahrzeug lenken, man würde nicht nur sich selbst, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmer gefährden.

Nehmen Sie deshalb Ihre Eigenverantwortung wahr und beherzigen Sie folgende Punkte:

  • Lassen Sie das Auto zu Hause und benutzen Sie öffentliche Verkehrsmittel, Transportangebote der Veranstalter oder Taxis.
  • Organisieren Sie Fahrgemeinschaften und sorgen Sie dafür, dass der Lenker nicht trinkt.
  • Fahren Sie nicht mit fahruntüchtigen Personen mit und halten Sie diese vom Fahren ab.
  • Sollten Sie nicht mehr fit sein: Lassen Sie Ihr Fahrzeug stehen.
  • Alkohol baut sich nur langsam ab, setzen Sie sich nie mit einem «Kater» ans Steuer.
  • Fahren Sie auch nie unter Drogen- oder Medikamenteneinfluss.

Die Zentralschweizer Polizeikorps wünschen allen eine sichere und unfallfreie Fahrt sowie eine närrische Fasnacht!

Weitere Auskünfte erhalten Sie bei den Medienstellen der Polizei und auf deren Internetseiten.

Zentralschweizer Polizeikonkordat