Der Gemeinderat erarbeitet ein neues Baureglement und einen neuen Zonenplan. Mit der Revision setzt Kaltbrunn die neue eidg. und kant. Raumplanungsstrategie auf Gemeindeebene um.
Baureglement
Das Baureglement wurde an die neue kantonale Gesetzgebung angepasst und redaktionell überarbeitet. Die Bauzonen erhalten darum eine neue Bezeichnung gemäss kantonalem Datenmodell (z.B. W10.5 anstatt W2). Die Nummer im Zonenkürzel steht für die in der jeweiligen Zone maximal zulässige Gesamthöhe. Die bisher massgebliche Geschossigkeit wird abgelöst.
Für Quartiere in der Peripherie des Siedlungsgebiets und an exponierten Lagen wird eine neue Wohnzone W9.5 mit einer maximal zulässigen Gebäudehöhe von 9,5 Metern geschaffen. Zusammen mit der vorgesehenen Baumassenziffer (Verhältnis Bauvolumen zur Grundstücksfläche) kann die bauliche Dichte gezielt gesteuert werden. Der grosse Grenzabstand wird zu Gunsten der Wohnqualität beibehalten.
Zonenplan
Eine wichtige Änderung der neuen Raumplanungsgesetzgebung betrifft Neueinzonungen. Die Entwicklung neuer Gebiete wird erst dann möglich, wenn bestehende Baulandreserven konsequent mobilisiert wurden. In Kaltbrunn sind noch viele Baulandreserven vorhanden. Der Gemeinderat verzichtet bewusst auf die Einzonung neuer Siedlungsflächen. Die Flächen in der Zone «übriges Gemeindegebiet» werden der Landwirtschaftszone zugewiesen.
Mit dieser zurückhaltenden Strategie setzt der Rat das im Gemeindeleitbild 2018 festgehaltene moderate Wachstum für Kaltbrunn um. Auch ohne Neueinzonungen ermöglichen das neue Baureglement und der neue Zonenplan eine angemessene Entwicklung innerhalb der bestehenden Bauzonen. Die innere Verdichtung erfolgt gezielt im Zentrum. In sensiblen und stark durchgrünten Einfamilienhausgebieten an der Peripherie wird eine Bebauung ähnlich dem Bestand gesichert.
Wirken Sie mit
Die Informationsveranstaltung stellt den Startschuss für das öffentliche Mitwirkungsverfahren dar. Die Unterlagen sind vom 18. Januar bis am 31. März 2023 unter www.mitwirken-kaltbrunn.ch aufgeschaltet und liegen im Eingangsbereich Gemeindehaus Dorfstrasse 5 öffentlich auf. Hinweise, Fragen und Anträge können direkt online erfasst werden oder sind schriftlich an den Gemeinderat Kaltbrunn zu richten.