Eine Maskenverweigerin aus der March hat beachtliche Gerichtskosten zu bezahlen und findet, dass «normale Leute » von der Justiz in den Ruin getrieben würden, wenn sie nach Recht suchten.
Die Frau hatte einen ersten Strafbefehl über 100 Franken erhalten, weil sie sich weigerte, im öffentlichen Raum eine Maske zu tragen. Diese Busse wollte sie nicht zahlen und zog schliesslich bis vor Bundesgericht.
Dort weigerte sie sich, den Kostenvorschuss von 3'000 Franken zu bezahlen.
Das führte dazu, dass das Bundesgericht nicht auf die Beschwerde eintrat und ihr weitere Gerichtskosten von 1'500 Franken auferlegte.
Fazit: 1'600 Franken Gesamtkosten für die Weigerung eine Maske zu tragen.