An ihrer Sitzung vom 16. Dezember 2022 hat die Konferenz der Sozialdirektorinnen und -direktoren der Ostschweizer Kantone und des Kantons Zürich (SODK Ost + ZH) den aktuellen Entscheid des Bundesrates zum Ausbau der bundeseigenen Kapazitäten im Asylbereich diskutiert.
Mit seinem Entscheid, den die Vertreterinnen und Vertreter der SODK Ost + ZH begrüssen, nimmt der Bund seine Verantwortung nun wieder vollumfänglich wahr. Dennoch erwartet der Bund von den Kantonen, dass sie auch über die Festtage eine Aufnahme und Unterbringung von Schutzsuchenden aus der Ukraine und Flüchtlingen aus anderen Regionen sicherstellen.
Forcierte vorzeitige Zuweisungen belasten Kantone seit Herbst
Seit Monaten werden die Kantone und ihre betroffenen Stellen durch die seit Ende Oktober forcierten vorzeitigen Zuweisungen von Personen aus dem Asylbereich gefordert, was zu einer enormen Belastung der Mitarbeitenden geführt hat.
Die Sozialdirektorinnen und -direktoren der Ostschweizer Kantone und des Kantons Zürich sind daher der Ansicht, dass die Kantone, welche ihre Verantwortung im Asylbereich wahrnehmen und trotz stark belasteter Strukturen ihre Aufgabe erfüllen, über die anstehenden Festtage zu entlasten sind. Dies entspricht einer langjährigen Praxis.
Erhöhte Kapazitäten beim Bund und Armee-Einsatz
Um ihre Unterbringungszentren und ihre betroffenen kantonalen und kommunalen Stellen entlasten zu können, gehen die Sozialdirektorinnen und -direktoren der Ostschweizer Kantone und des Kantons Zürich davon aus, dass über die anstehenden Festtage von Weihnachten bis Neujahr keine Zuweisungen von Personen aus dem Asylbereich vorgenommen werden.
Der Bund sollte mit den erhöhten Kapazitäten und einem Einsatz von Armeeangehörigen in der Lage sein, Personen aus dem Asylbereich über die anstehenden Festtage unterzubringen und betreuen zu können. Damit bietet er den Kantonen Hand für eine dringend nötige Entlastung der derzeit angespannten Situation.