Der 13-jährige Junge fuhr um 15:10 Uhr mit seinem E-Trottinett auf der Neuhofstrasse in einen Kreisverkehr. Zur selben Zeit war ein 67-jähriger Autofahrer mit seinem Auto auf der Allmeindstrasse Richtung Zentrum unterwegs. Im Kreisverkehr kam es zur Kollision mit dem Auto und dem E-Trottinett.
Der Junge wurde dabei leicht verletzt und musste vom Rettungsdienst ins Spital gebracht werden. Er war nach jetzigen Erkenntnissen nicht fahrberechtigt.
Am Auto und am E-Trottinett entstand Sachschaden im Wert von mehreren tausend Franken.
Wichtige Bestimmungen für E-Trottinetts
Die Kantonspolizei St.Gallen macht erneut darauf aufmerksam, dass für E-Trottinetts folgende Bestimmungen gelten:
- Gelten als Leicht-Motorfahrräder und sind bezüglich Verkehrsregeln den Fahrrädern gleichgestellt.
- Das Mindestalter beträgt 14 Jahren.
- Von 14 bis 16 Jahren ist der Führerausweis der Kategorie M erforderlich.
- Ab 16 Jahren bedarf es keinem Führerausweis.
- Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h.
- Helm wird empfohlen.