Der Gemeinderat Uznach hat in Anwendung von Art. 1, Art. 41 Abs. 1, Art. 128 Abs. 1 lit. b sowie Art. 176 Abs. 1 Planungs- und Baugesetz (PBG, sSG 731.1) am 23. März 2022 erlassen:
Schutzverordnung – Änderungsauflage
Der öffentlichen Auflage unterstellt und rechtlich anfechtbar sind folgende Planungsbestandteile:
- Schutzverordnungsplan (Änderung: Objekte K54 und N58)
Erläuternd dazu dienen folgende Unterlagen (nicht anfechtbar):
- Planungsbericht
- Inventarblatt Objekt Nr. K54
- Inventarliste Kulturgüterschutz
- Inventarliste Natur- und Landschaftsschutz
In Anwendung von Art. 41 PBG wird ein Auflageverfahren durchgeführt. Die Schutzverordnung – Änderungsauflage wird unter Eröffnung einer Einsprachefrist von 30 Tagen, d.h. vom 7. Juni bis 6. Juli 2022, öffentlich aufgelegt.
Die öffentliche Auflage erfolgt bei der Abteilung Hochbau, Obergasse 24, 8730 Uznach. Die Unterlagen können zudem auf der Gemeinde-Homepage eingesehen werden (siehe hier).
Rechtsmittel
Innerhalb der Auflagefrist kann gegen die Schutzverordnung – Änderungsauflage (Objekte K54 und N58) beim Gemeinderat Uznach schriftlich Einsprache erhoben werden.
Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse hat. Die Einsprache hat mit der Einreichung einen Antrag und eine Begründung zu enthalten (Art. 152 ff. PBG).