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Kanton
25.04.2022

Strafbefehl wegen Weckerklingeln

Eine St. Gallerin stellte ihre Wecker stündlich inmitten der Nacht, doch war gar nicht zu Hause.
Eine St. Gallerin stellte ihre Wecker stündlich inmitten der Nacht, doch war gar nicht zu Hause. Bild: pexels/ Linth24
Über ein ganzes Jahr hinweg liess eine St. Gallerin ihren Wecker jeweils in den Nächten klingeln, als sie nicht da war und nervte damit ihre Nachbarn. Nun wurde sie zu einer Busse verurteilt.

Eine Frau im Kanton St. Gallen ging während einem ganzen Jahr mit ihrem Wecker ihren Nachbarn... auf den Wecker: Wie 20Minuten berichtete stellte die St. Gallerin von Juni 2020 bis Juli 2021 ihren Wecker so ein, dass dieser zwischen 2 und 5 Uhr morgen stündlich klingelte – dies regelmässig in den Nächten, in denen die Frau auf der Arbeit und somit nicht zu Hause war. 

Einer der Nachbarn fühlte sich fest belästigt von den Alarmen und erstattete Anzeige gegen die Frau. Die Weckerstellerin wurde nun schuldig gesprochen wegen «mehrfacher mutwilliger Belästigung» und sie muss eine Busse von 300 Franken bezahlen. Geschieht dies nicht, so kann die Busse in eine dreitägige Haftstrafe umgewandelt werden.

Linth24