Das Reglement über Luftreinhaltemassnahmen bei Feuerungen, vom Gemeinderat Schänis erlassen am 1. März 2022, regelt den Vollzug der Vorschriften über Feuerungen der eidgenössischen Luftreinhalte-Verordnung im Zuständigkeitsbereich der politischen Gemeinde.
Referendumsvorlage
Das Reglement über Luftreinhaltemassnahmen bei Feuerungen untersteht dem fakultativen Referendum in Anwendung von Art. 23 und 73 des Gemeindegesetzes (sGS 151.2) sowie Art. 13 ff. der Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Schänis.
Die Referendumsfrist dauert vom 19. April bis zum 18. Mai 2022.
Die öffentliche Auflage erfolgt im Gemeindehaus Schänis (Foyer Erdgeschoss).
Das Quorum für das Zustandekommen eines Referendumsbegehrens beträgt 270 Unterschriften.
Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist dem Gemeinderat, 8718 Schänis, einzureichen.