Die Ausgangslage präsentiert sich sehr ähnlich wie in der Nachbargemeinde Weesen, wo am Donnerstag ebenfalls ein Verbot für das Entzünden von Feuern und das Wegwerfen von Raucherwaren in Wäldern und Waldesnähe eingeführt wurde.
Allgemeinverfügung Feuerverbot
Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe
In der Gemeinde Amden herrscht aktuell eine erhebliche Waldbrandgefahr. Aufgrund des hohen Gefahrenpotentials sind zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit Massnahmen zu ergreifen.
Der Gemeinderat Amden erlässt gestützt auf Art. 47 Abs. 1 des kantonalen Gesetzes über den Feuerschutz (sGS 871.1; abgekürzt FSG) in Verbindung mit Art. 101 Abs. 2 des kantonalen Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP) folgende
Allgemeinverfügung
- Auf dem Gebiet der Politischen Gemeinden Amden wird ab sofort und bis auf Widerruf ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe erlassen. Im Wald und in Waldesnähe verboten ist dabei insbesondere das Entzünden von Feuer sowie das Wegwerfen von brennenden Streichhölzern und Rauchwaren.
- Einem Rekurs gegen diese Verfügung wird die aufschiebende Wirkung entzogen.
Rechtsmittelbelehrungen
Gegen Ziffer 1 dieser Allgemeinverfügung kann innert 14 Tagen seit Veröffentlichung beim Sicherheits- und Justizdepartement des Kantons St. Gallen, Oberer Graben 32, 9001 St.Gallen, schriftlich Rekurs erhoben werden.
Gegen Ziffer 2 dieser Allgemeinverfügung kann innert 5 Tagen seit Veröffentlichung beim Sicherheits- und Justizdepartement, Oberer Graben 32, 9001 St.Gallen, schriftlich Rekurs erhoben werden.