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Kanton
24.03.2022
24.03.2022 18:04 Uhr

St. Galler Drittklässler geht auf Lehrerin los

Als eine Lehrerin einen Streit schlichten wollte, ging ein Drittklässler gleich auch noch auf sie selbst los. (Symbolbild)
Als eine Lehrerin einen Streit schlichten wollte, ging ein Drittklässler gleich auch noch auf sie selbst los. (Symbolbild) Bild: pexels
Die Kapo SG wurde letzte Woche auf den Pausenplatz einer St. Galler Primarschule gerufen, weil eine Lehrerin von einem Schüler attackiert wurde. Sie hatte versucht, einen Streit zu schlichten.

Das «St.Galler Tagblatt» brachte den Fall aufs Tapet: Ein Goldacher Primarschüler hatte eine Lehrerin am 11. März so heftig attackiert, dass die Polizei gerufen werden musste.

Die Lehrerin wollte zwischen zwei streitenden Schülern auf dem Bachfeld-Pausenplatz schlichten. Der eine wollte sich nicht beruhigen lassen, sodass er die Lehrerin mit Faustschlägen traktierte. Auf eine Anzeige hat diese verzichtet – ein Neunjähriger ist noch nicht strafmündig – der Vorfall wurde aber von der Kantonspolizei St.Gallen an die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde gemeldet.

Csba Kiss von der Kriseninterventionsgruppe des Schulpsychologischen Dienstes des Kantons St.Gallen bestätigt den Sachverhalt gegenüber stgallen24, möchte den Vorfall aber weder verharmlosen noch überbewerten: «Streitereien unter Schülern kommen immer wieder vor. Unsere Schulen sind gut darauf vorbereitet, wie mit solchen Situationen umgegangen werden muss.» Sie erhalten dabei auch Unterstützung vom SPD, falls nötig.

«Die Schule wird nun mit dem Jungen arbeiten, eventuell mit externer Unterstützung», so Kiss. Auch das Bildungsdepartement gibt Richtlinien vor, wie in solchen Fällen vorzugehen ist, da Aggressionen von oder unter Schülern immer wieder vorkommen.

Eine Frage, die in diesem Zusammenhang an stgallen24 herangetragen wurde, ist diejenige nach der Nationalität des Buben. Kapo-Sprecher Florian Schneider sagt zu stgallen24: «Im vorliegenden Fall wurde keine Anzeige erstattet, sprich es läuft kein Strafverfahren. Deshalb und aus Persönlichkeitsschutzgründen gegenüber des involvierten Kindes sehe ich mich nicht befugt, die Nationalität zu nennen.»

stgallen24/Linth24