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Rapperswil-Jona
18.02.2022

Stadtparlament: Jetzt startet die Vernehmlassung

Die öffentliche Vernehmlassung startet am 1. März mit einer Informationsveranstaltung.
Die öffentliche Vernehmlassung startet am 1. März mit einer Informationsveranstaltung. Bild: Linth24
Der Stadtrat hat im Dialog mit den Parteien einen Entwurf für eine neue Gemeindeordnung mit Stadtparlament erarbeitet. Mit der Einführung des Stadtparlaments wird sich einiges ändern.

Der Stadtrat beantragt der Bürgerschaft eine Änderung der Organisationsform der Politischen Gemeinde Rapperswil-Jona. Mit dem Entwurf einer neuen Gemeindeordnung schlägt er neu eine Organisationsform mit Stadtparlament vor.

Informationsveranstaltung und Vernehmlassung

Anlässlich einer Informationsveranstaltung orientiert der Stadtrat am 1. März 2022, um 20.00 Uhr, im KREUZ Jona, über den Entwurf der Gemeindeordnung mit Stadtparlament. Der Anlass kann auch über folgenden Link live mitverfolgt werden: www.webinar.rapperswil-jona.ch. Ebenfalls ab dem ersten 1. März 2022 startet die öffentliche Vernehmlassung. Alle Interessierten können via der elektronischen Plattform E-Mitwirkung daran teilnehmen: www.mitwirken-rapperswil-jona.ch. Der Stadtrat freut sich über eine rege Beteiligung.

Wichtigste Eckpunkte der Vernehmlassungsvorlage

Oberstes Organ: Bürgerschaft

Die Bürgerschaft bleibt das oberste Organ der Stadt. Die Zuständigkeiten der Bürgerschaft werden durch die Einführung des Stadtparlaments teilweise neu geregelt. In Zukunft soll auf die Bürgerversammlung verzichtet werden. In vielen Geschäften wird neu das Stadtparlament die Bürgerschaft vertreten.

Initiativen weiterhin an Urne

Die Bürgerschaft entscheidet weiterhin an der Urne über Initiativen; Geschäfte, die dem obligatorischen Referendum unterstehen; Geschäfte, gegen die das fakultative Referendum zustande gekommen ist sowie über Grundsatzfragen, die ihr vom Stadtparlament vorgelegt werden. Die Bürgerschaft wählt weiterhin den Stadtrat sowie neu im Proporzwahlsystem 36 Mitglieder des Stadtparlaments. Auf die Volksmotion und den Volksvorschlag soll verzichtet werden. Die Quoren für Referenden (500) und Volksinitiativen (600) bleiben unverändert.

Stadtparlament vertritt Bürgerschaft

Das Stadtparlament vertritt die Bürgerschaft. Die Gemeindeordnung hält die wichtigsten Eckpfeiler des Parlamentsbetriebs fest, darüber hinaus gibt sich das Stadtparlament ein Geschäftsreglement. Dieses regelt insbesondere Konstituierung, Verhandlungen, Abstimmungen, Wahlen und parlamentarische Vorstösse. Das Stadtparlament beaufsichtigt den Stadtrat und die Verwaltung. Zudem beschliesst es über die dem obligatorischen oder fakultativen Referendum unterstehenden Geschäfte und nimmt zusätzliche Befugnisse gemäss der neuen Gemeindeordnung wahr. Die Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission werden neu aus der Mitte des Stadtparlaments gewählt und nicht mehr durch das Volk. Auf das Stadtforum soll verzichtet werden.

Oberstes Leitungs- und Verwaltungsorgan: Stadtrat

Der Stadtrat ist das oberste Leitungs- und Verwaltungsorgan der Stadt. Seine Zusammensetzung, Zuständigkeiten und Organisation erfahren durch die Einführung eines Stadtparlaments ebenfalls Anpassungen. Er stellt dem Stadtparlament Antrag in Angelegenheiten, für welche die Bürgerschaft oder das Stadtparlament zuständig ist und vollzieht die gefassten Beschlüsse.

Von sieben auf fünf Mitglieder

Mit der Änderung der Gemeindeordnung wird der Stadtrat von sieben auf fünf Mitglieder verkleinert. Neu setzt sich der Stadtrat somit aus fünf haupt- oder vollamtlichen Mitgliedern zusammen (80 bis 100 Stellenprozente), es gibt keine nebenamtlichen Stadträtinnen oder Stadträte mehr. Alle Stadträte stehen einem Departement vor. Mit Ausnahme des Stadtpräsidiums werden die Mitglieder des Stadtrats nicht mehr «auf ein Departement» gewählt. Der Stadtrat konstituiert sich nach den Wahlen selbst, das heisst, er weist die Departemente den einzelnen Mitgliedern des Stadtrats zu.

Optimale Schul-Organisationsform ist zu prüfen

Die optimale Organisationsform der Schule und ihrer Schuleinheiten ist im Nachgang einer Einführung des Stadtparlaments zu prüfen, das betrifft insbesondere die Frage der Autonomie der einzelnen Schuleinheiten. Klar ist, dass auf einen Schulrat verzichtet werden soll. Die Bedeutung des Schulrats hat bereits mit der Bildung der Einheitsgemeinde im Zuge der Gemeindevereinigung abgenommen. Seine Kompetenzen werden neu auf das Stadtparlament oder den Stadtrat und die Schulverwaltung aufgeteilt.

Abstimmungsprozedere

Die Einführung eines Stadtparlaments, respektive die Änderung der Gemeindeordnung, fällt in die Kompetenz der Bürgerversammlung. Die Bürgerversammlung stimmt zuerst über Anträge auf Nichteintreten, Rückweisung oder Verschiebung ab. Wird kein solcher Antrag gestellt oder wird dieser abgelehnt, können von den Stimmberechtigten Änderungsanträge zu einzelnen Bestimmungen der neuen Gemeindeordnung gestellt werden. Gemäss Art. 26 Abs. 4 des Gemeindegesetzes kann ein Drittel der Bürgerversammlung für die Schlussabstimmung zur Gemeindeordnung die Urnenabstimmung verlangen. Im Falle einer Annahme der neuen Gemeindeordnung durch die Bürgerversammlung oder durch die Stimmbevölkerung an der Urne könnten im September 2024 die Wahlen für die Mitglieder des Stadtrates und des Stadtparlamentes stattfinden und die Einführung des Stadtparlaments per 1. Januar 2025 erfolgen.

Stadt Rapperswil-Jona