Zweiter Sessionstag: Finanzthemen im Fokus
Der zweite Sessionstag des St.Galler Kantonsrats begann mit der zweiten Lesung über die Umsetzung der Covid-19-Gesetzgebung des Bundes im Kulturbereich. Dieses Geschäft war nicht bestritten, so dass sehr schnell zu den Finanzthemen übergeleitet werden konnte: der Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung des Aufgaben- und Finanzplans (AFP), die Stärkung der Ressourcenkraft des Kantons St.Gallen und das Finanzleitbild bis 2030 (Postulat Aktualisierung).
Der AFP wird jährlich von der Regierung erstellt und dient der Planung und Steuerung von Aufgaben und Finanzen des Kantons. Er umfasst zeitlich jeweils die drei dem Budget folgenden Kalenderjahre. In den kommenden Jahren 2022-2025 erwartet sie weiterhin operative Defizite. Diese reduzieren sich schrittweise und können dank eines robusten Eigenkapitalbestandes abgefedert werden.
Der Abschluss 2021 war besser als budgetiert und erwartet trotz der Corona-Pandemie, dies infolge Mehreinnahmen und höheren Ausschüttungen der Schweizerischen Nationalbank. Das Eigenkapital bleibt weiterhin solide und beläuft sich über eine Milliarde Franken. Die Staatsquote dürfte längerfristig leicht sinken, aber die Auswirkung der Teuerung erst später sichtbar werden. Insgesamt bleibt die Entwicklung Kantonshaushalts jedoch unsicher und ist abhängig von den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und dem weiteren Pandemieverlauf.
Bezüglich der Ressourcenkraft ist zu erwähnen, dass der Kanton St.Gallen strukturelle Schwächen hat, beispielsweise einen starken Sekundärsektor (Industrie) hat und einen kleineren Tertiärsektor (Dienstleistungen) als andere Kantone. Vision wäre es, von einem Nehmer- zu einem Geberkanton zu werden. Schwierig sind allerdings ein bescheidenes Wachstum, der Fachkräftemangel und deren Abwanderungen aus dem Kanton sowie beschränkte Baulandreserven. Abgelehnt wurden Anträge zu einer Wiedereinführung einer Erbschaftssteuer für nahe Verwandte und zur Europapolitik (Annäherung an die EU). Angenommen wurde andererseits ein Antrag der Finanzkommission, die Staatsquote zu begrenzen.
Der Nachtrag zum Gesetz über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung, d.h. der Zugang zu den öffentlichen Dokumenten und die Informationen über das staatliche Handeln, war nicht bestritten.
Zuletzt folgte noch die Abarbeitung der parlamentarischen Vorstösse in den Zuständigkeitsbereichen der Departemente Sicherheits- und Justiz, Bildung, Volkswirtschaft, der Staatskanzlei und des Präsidiums. Nicht eingetreten wurde auf eine Motion des selektiven Gemeindemehrs bei Volksabstimmungen. Ebenfalls nichts wissen wollte der Rat von einer Aufhebung der Ungleichbehandlung von Pflichteid und Gelübde. Bei Stellvertretungen im Kantonsrat bei Abwesenheit von Mitgliedern ist die Regierung dagegen und hat eine Interpellation negativ beantwortet. Die Sanierung der Augartenkreuzung in Uzwil war nochmals ein Thema im Rat, die Motion wurde gutgeheissen.
Bei den Schlussabstimmungen – mit denen die Session zu Ende ging – handelt es sich um die Nachträge zum Staatsverwaltungsgesetz (Verordnungsveto abgelehnt, Abstimmungsempfehlungen der Regierung, gleichzeitige Mitgliedschaft von Mitgliedern der Regierung und der Bundesversammlung), den Kantonsratsbeschluss über die Förderbeiträge an die Vereinigung der Gemeinden Oberhelfenschwil, Neckertal und Hemberg zur Gemeinde Neckertal, ferner ein Nachtrag zum Gemeindegesetz sowie zum Gesetz über die Umsetzung der eidgenössischen Covid-19-Gesetzgebung im Kulturbereich.
Ende der Session war um 17:30 Uhr.