Am Sonntag, 10. Februar 2019, und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen an den Vortagen, findet die Ersatzwahl für den Gemeindepräsidenten / die Gemeindepräsidentin für den Rest der Amtsdauer 2017/2020 statt. Es gelten die Bestimmungen von Art. 20 und folgende des Urnenabstimmungsgesetzes. Abgabetermin Wahlvorschläge
Uznach
09.10.2018
GEMEINDEPRÄSIDENT UZNACH: WAHL AM 10. FEBRUAR
Mit dem Inserat "Ersatzwahl für den Gemeindepräsidenten / die Gemeindepräsidentin für den Rest der Amtsdauer 2017/2020" hat der Gemeinderat von Uznach den Wahlkampf eröffnet.
Die Wahlvorschläge gemäss Art. 20bis ff. Urnenabstimmungsgesetz sind der Gemeindekanzlei Uznach bis spätestens Mittwoch, 12. Dezember 2018, 11.30 Uhr, zu übergeben.
Zweiter Wahlgang oder stille Wahl
Kommt keine stille Wahl zustande, findet der allfällige zweite Wahlgang am 19. Mai 2019 statt. Der Abgabetermin für einen solchen Wahlgang wird später bekanntgegeben.
Anmerkungen der Ortsparteien
Die vier Ortsparteien werden rechtzeitig bekanntgeben, ob sie einen Wahlausschuss bilden oder an wen sich Interessierte für das Amt wenden können. Der Wahlausschuss unterstützt die Suche nach einem/r geeigneten Nachfolger/in und wird der Bevölkerung Wahlempfehlungen abgeben. Bis dahin können sich Interessierte an die Gemeindekanzlei wenden unter kanzlei@ uznach.ch oder 055 285 23 07.