Für die Referendumsvorlage gilt das fakultative Referendum gemäss Art. 23 lit. a des Gemeindegesetzes und Art. 13 der Gemeindeordnung der politischen Gemeinde Benken.
Gemäss Beschluss des Gemeinderates Benken vom 7. Dezember 2021 wird folgender Gegenstand dem fakultativen Referendum unterstellt: Feuerschutzreglement.
Angaben zu Frist, Auflage und Quorum
Die zugehörige Referendumsfrist erstreckt sich vom 17. Januar 2022 bis und mit 25. Februar 2022 (40 Tage).
Die öffentliche Auflage findet auf der Gemeindekanzlei Benken, Büro 8, Zentrumplatz 2, 8717 Benken, statt.
Das Quorum für das Zustandekommen eines Referendumbegehrens beträgt 300 gültige Unterschriften.
Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist dem Gemeinderat Benken, Zentrumplatz 2, Postfach 24, 8717 Benken, einzureichen.