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Kaltbrunn
25.01.2022
26.01.2022 15:22 Uhr

Fakultatives Referendum: Feuerschutzreglement

Das Reglement regelt die Organisation und das Verfahren des Feuerschutzes in Kaltbrunn (Bild: Feuerwehrdepot Kaltbrunn).
Das Reglement regelt die Organisation und das Verfahren des Feuerschutzes in Kaltbrunn (Bild: Feuerwehrdepot Kaltbrunn). Bild: Feuerwehr Kaltbrunn
In der Gemeinde Kaltbrunn wurde das kommunale Feuerschutzreglement den revidierten Bestimmungen auf Kantonsebene angepasst. Der Gemeinderat unterstellt es dem fakultativen Referendum.

Die Revision des kantonalen Feuerschutzgesetzes und der Feuerschutzverordnung erfordert eine Überarbeitung aller kommunalen Feuerschutzreglemente im Kanton St.Gallen.

Feuerschutzkommission wird aufgelöst

Die Feuerschutzkommission Kaltbrunn hat das bestehende Reglement aus dem Jahr 2016 anhand der neuen gesetzlichen Grundlagen überarbeitet und dem Gemeinderat zum Erlass vorgeschlagen.

Wichtigste Neuerung ist die Aufhebung der Feuerschutzkommission. Die bisherigen Aufgaben und Zuständigkeiten der Kommission werden auf Behörden, Fachstellen und Verwaltung verteilt.

Fakultatives Referendum

Der Gemeinderat hat das neue Feuerschutzreglement am 6. Dezember 2021 erlassen.

Das Reglement untersteht vom 17. Januar bis 25. Februar 2022 dem fakultativen Referendum. Das Reglement kann in dieser Frist bei der Gemeindekanzlei eingesehen werden. Eine Dokumentation findet sich hier.

Für das Zustandekommen des Referendums sind 314 gültige Unterschriften nötig (siehe Inserat).

Gemeinde Kaltbrunn