Der Gemeinderat hat auf der Grundlage des neuen Feuerschutzgesetzes des Kantons St.Gallen ein neues Feuerschutzreglement erlassen und dieses vom 16. September 2021 bis 25. Oktober 2021 dem fakultativen Referendum unterstellt.
Das fakultative Referendum ist unbenützt abgelaufen und es wurde keine Urnenabstimmung verlangt. Der Erlass hat daher Rechtsgültigkeit erlangt und der Vollzugsbeginn ist auf den 1. Januar 2022 festgesetzt.