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07.10.2021
07.10.2021 14:53 Uhr

Das Netzwerk der Corona-Rebellen

animap.ch bietet ein Firmen- und Branchenverzeichnis für Betriebe, die keinen Impfnachweis verlangen.
animap.ch bietet ein Firmen- und Branchenverzeichnis für Betriebe, die keinen Impfnachweis verlangen. Bild: animap.ch
Auf dem Widerstandsportal animap.ch haben sich mehr als 80 Unternehmen aus dem Linthgebiet eingetragen, welche «auf Diskriminierung» verzichten und deshalb keine Zertifikatskontrollen durchführen.

Das Netzwerk Animap ist während der Pandemie entstanden und betitelt sich selber als «diskriminierungsfreies Branchenportal, da Firmen in diesem Netzwerk von ihren Kunden keine «Gesundheitsdokumente» – mit anderen Worten das Covid-Zertifikat – zum Betreten ihres Geschäfts oder Unternehmens verlangen. Mittlerweile haben sich über 5'000 Schweizer Unternehmen auf animap.ch eintragen lassen. Was hat es damit genau auf sich?

Nur bei Gleichgesinnten einkaufen?

Mittels Karte können Schweizerinnen und Schweizer sehen, wo sie «ohne Diskriminierung» einkaufen können. Dabei sind Unternehmer aller Branchen von Kommunikation und Handwerk über Gartenbau bis zur Medizin und zum Sportbereich mit dabei. Auch rund 100 Unternehmen im Linthgebiet sind Mitglied des Netzwerks, darunter zum Beispiel verschiedene Alternativmedizin-Praxen, Tattoostudios, Restaurants, Architekturfirmen und noch mehr. 

Inklusiv regionaler Telegram-Gruppe

Zudem führt die Webseite für jeden Kanton auf eine Telegram-Gruppe mit Namen «Einkaufen ohne Impfung», der man sich anschliessen kann. Die «St. Galler See-Gaster»- Gruppe hat bereits 92 Mitglieder. Voraussetzung dafür, dass dies funktioniert, ist natürlich, dass die Inhaber oder Geschäftsführer mit ihrem Unternehmen hinstehen und sich inklusive Adresse transparent zeigen. Doch seit der Einführung der Zertifikatspflicht geben die Macher nur noch die Gemeinde an, in welcher das Unternehmen zu finden ist. Um sie «vor Denunziantentum zu schützen».

Diskriminierungsverbot und Wirtschaftsfreiheit

Das Netzwerk beruft sich auf das Diskriminierungsverbot (Artikel 8) der Verfassung sowie auf die Wirtschaftsfreiheit (Artikel 27), welche die freie Ausübung einer privatwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit festlegt.

Linth24/ March24