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Leserbrief
Kanton
10.09.2021

«Juso als Möchtegern-Robin-Hoods»

Sarah Lacher aus Pfäffikon: «Das Initiativkomitee der 99%-Initiative argumentiert – wie es sich für die Linken gehört – mit dem Robin-Hood-Argument.»
Sarah Lacher aus Pfäffikon: «Das Initiativkomitee der 99%-Initiative argumentiert – wie es sich für die Linken gehört – mit dem Robin-Hood-Argument.» Bild: Juso Kanton St.Gallen
Eine Linth24-Leserin und Steuerexpertin schreibt, dass «das Initiativkomitee der 99%-Initiative vermutlich gar nicht versteht, was sie tatsächlich mit dieser Initiative anrichten würden.»

«Bei einer Annahme der JUSO-Initiative würden, erstens, Alterskapitalien künftig ungleich behandelt. Hierzu ein Beispiel: Selbständige können nur freiwillig in die Pensionskasse einzahlen. Sie sparen darum meist privat mit Investitionen in Wertschriften, Immobilien etc., anstatt über die Pensionskasse. Erträge aus solchem Alterskapital würden bei Annahme der Initiative künftig zu 150% besteuert, während Alterskapital aus der Pensionskasse weiterhin regulär (also zu 100%) besteuert würde.

Wieso sollen Kapitalerträge aus selbst angelegtem Alterskapital höher besteuert werden als jenes in Pensionskassen? Damit würden Selbstständige, welche für die Schweizer Wirtschaft Arbeitsplätze, Innovationen etc. schaffen, bestraft. Es würde sich damit künftig generell nicht mehr lohnen mittels direkten Investitionen in die Wirtschaft zu Sparen. Dadurch würde ein falscher Anreiz für mehr Verbrauch (Konsum) oder vermehrtes Horten des Geldes «unter dem Kopfkissen» gesetzt.

Unklare Formulierung

Zweitens ist die 99-%-Initiative unklar formuliert. Beispielsweise ist in der Vorlage nicht geregelt, ob Kapitalverluste künftig – was eigentlich konsequent wäre – steuerlich abzugsfähig wären. Weiter unterliegen Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Immobilien auf kantonaler Ebene heute der Grundstückgewinnsteuer. Würden diese künftig mit der Einkommenssteuer (à 150%) besteuert oder müssten die Grundstückgewinnsteuergesetze in den Kantonen angepasst werden? Schliesslich besteht hier das Problem, dass solche Grundstückgewinne aperiodisch anfallen und wohl eine breite Bevölkerungsschicht den Schwellenbetrag überschreitet und so höher besteuert würde.

Dies nur zwei Argumente, weswegen ein klares Nein an der Abstimmung vom 26. September 2021 gegen die «99%-Initiative» von mir in die Urne geht.»

Sarah Lacher, eidg. dipl. Steuerexpertin, Pfäffikon