Das Gericht sprach den Schweizer wegen Betrugs, Urkundenfälschung, Misswirtschaft und Unterlassen der Buchführung schuldig. Es folgte damit den Anträgen der Staatsanwaltschaft. Beim Strafmass ging das Kreisgericht leicht über die Anträge der Anklage hinaus und verurteilte den 51-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von 14 Monaten sowie einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen à 70 Franken, beides bedingt ausgesprochen mit einer Probezeit von zwei Jahren. Die Verteidigung hatte mangels Beweisen auf Freisprüche plädiert.
Erster Covid-Betrug vor St.Galler Gericht
Es ist der erste Betrugsfall um einen Covid-19-Kredit, der an einem St.Galler Gericht verhandelt wurde. Der Bundesrat erliess am 25. März 2020 die Covid-19-Solidarbürgschaftsverordnung. Schweizer Unternehmen, die von den wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus betroffen waren, sollten Soforthilfe in Form von Bankkrediten erhalten.
Bereits einen Tag später reichte der Beschuldigte laut Anklage bei seiner Hausbank ein Gesuch für einen Covid-19-Kredit ein, obwohl er bereits Anfang 2020 den Betrieb der Firma eingestellt hatte. Er soll den Kredit von 135'000 Franken nicht für die Sicherung der Liquidität der Firma, sondern für private Interessen verwendet haben. Er kaufte sich mit dem Geld unter anderem ein E-Bike und bezahlte seine privaten Krankenkassenprämien.
Der Beschuldigte soll seit 2018 keine Geschäftsbücher und Jahresrechnungen mehr geführt haben, wodurch bei der Konkurseröffnung im Mai 2020 der Vermögensstand der Firma nicht mehr ersichtlich gewesen sei.
«Dazu möchte ich nichts mehr sagen»
Vor Gericht wollte sich der ehemalige Unternehmer aus der Baubranche nicht zu den Anschuldigungen äussern. «Zu diesem Thema möchte ich nichts mehr sagen», quittierte er jeweils die Fragen des Gerichtsvorsitzenden.
Der Beschuldigte habe absichtlich gelogen, um an den Covid-19-Kredit zu kommen. Seine Firma sei schon vorher massiv überschuldet gewesen, sagte der Staatsanwalt. Der Beschuldigte habe schon zwei Monate vor dem Kredit-Gesuch eine neue Stelle angetreten und seine Firma absichtlich in den Konkurs laufen lassen.
Der Beschuldigte habe in den vergangenen zwei Jahren viel durchgemacht, meinte hingegen die Verteidigerin. Er habe die Firma, die er dem Sohn habe übergeben wollen, verloren und sei geschieden.
Sie zeichnete das Bild von einem «Macher» und Familienmenschen mit reiner Weste. Dem Mann sei zurecht ein Kredit gewährt worden, weil seine Firma wirtschaftlich von der Corona-Pandemie betroffen worden sei. Es gebe keine verwertbaren Beweise für eine Verurteilung. Der Beschuldigte habe sich um eine ordnungsgemässe Buchführung bemüht.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.