Am 1. Juni 2018 machte die Bauverwaltung Diepoldsau ein Baugesuch für den Neubau einer Gemüserüsthalle bekannt. Gegen das Baugesuch, den Teilzonenplan und die Teilrevision von Baureglement und Zonenplan gingen je rund 400 Einsprachen ein. Da fünf von sieben Mitgliedern des Gemeinderates Diepoldsau in den Ausstand treten mussten, war der Gemeinderat nicht mehr beschlussfähig. Mit Verfügung vom 25. April 2019 hat das Departement des Innern den Gemeinderat Eggersriet beauftragt, anstelle des Gemeinderates Diepoldsau über die hängigen Einsprachen zu entscheiden.
EGGERSRIET MUSS DIE SUPPE VON DIEPOLDSAU AUSLÖFFELN
Mit Datum vom 1. Juni 2018 machte die Bauverwaltung Diepoldsau ein Baugesuch für den Neubau einer Gemüserüsthalle amtlich bekannt. Der Gemeinderat Diepoldsau hat in diesem Zusammenhang einen Teilzonenplan beschlossen, mit dem das Grundstück in die Arbeitszone umgezont werden soll. Damit eine Umzonung in die Arbeitszone möglich ist, hat der Gemeinderat Diepoldsau eine Teilrevision des Zonenplans und des Baureglements beschlossen. Diese Anpassungen wurden zusammen mit dem Teilzonenplan amtlich bekannt gemacht.
Baugesuch, Teilzonenplan und Teilrevision von Baureglement und Zonenplan wurden vom 5. Juni bis 4. Juli 2018 öffentlich aufgelegt. Während der Auflagefrist sind gegen den Teilzonenplan und das Baugesuch sieben Einzeleinsprachen beim Gemeinderat Diepoldsau eingereicht worden. Zusätzlich zu diesen Einzeleinsprachen sind auch Sammeleinsprachen eingereicht worden: 401 Personen unterzeichneten die Einsprache gegen das Baugesuch, je 398 Personen unterzeichneten die Einsprache gegen den Teilzonenplan und die Teilrevision des Zonenplans und 395 Personen unterzeichneten die Einsprache gegen die Teilrevision des Baureglements. Mit Schreiben vom 15. Januar 2019 hat die politische Gemeinde Diepoldsau beim Departement des Innern die Einsetzung einer Ersatzverwaltung für die Beschlussfassung über die Einsprachen beantragt.
Befangenheit mehrerer Mitglieder des Gemeinderates
Begründet wurde der Antrag damit, dass für die Behandlung der Einsprachen zwei Gemeinderatsmitglieder als Mitglieder des Verwaltungsrates der Bauherrin in den Ausstand treten müssten. Zusätzlich seien drei weitere Gemeinderatsmitglieder mit einem oder mehreren Einsprechenden verwandt und müssten für die Behandlung der Einsprachen ebenfalls in den Ausstand treten. Da insgesamt fünf von sieben Mitglieder des Gemeinderates Diepoldsau in den Ausstand treten müssen, ist der Gemeinderat Diepoldsau für die Behandlung der Einsprachen nicht beschlussfähig.
Eggersriet übernimmt den Fall
Im vorliegenden Fall war es nun am Kanton (Amt für Gemeinden im Departement des Innern) sicherzustellen, dass eine Behörde über die Einsprachen entscheiden kann. Dies erfolgt mittels Einsetzung einer Ersatzverwaltung für den entsprechenden Fall.
Dabei ist es sinnvoll, als Ersatzverwaltung eine Gemeinde einzusetzen, die nicht in unmittelbarer Nachbarschaft zur politischen Gemeinde Diepoldsau liegt, da sich damit die Wahrscheinlichkeit eines Ausstandsgrunds verringern dürfte und ein hohes Mass an Unabhängigkeit gewährt ist. Die politische Gemeinde Eggersriet beziehungsweise der Gemeinderat Eggersriet erfüllen diese Kriterien. Der Gemeinderat Eggersriet hat sich auf Anfrage hin bereit erklärt, als Ersatzverwaltung über die Einsprachen gegen das Baugesuch, den Teilzonenplan und die Teilrevision von Zonenplan und Baureglement zu entscheiden. Das Departement des Innern beauftragt den Gemeinderat Eggersriet anstelle des Gemeinderates Diepoldsau, über die Einsprachen zu entscheiden.