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04.07.2021

So sind Sommerferien ohne Covid-Zertifikat

In den Sommerferien ins Ausland, es ist möglich – jedoch gibt es je nach Land einige Formalitäten auszufüllen
In den Sommerferien ins Ausland, es ist möglich – jedoch gibt es je nach Land einige Formalitäten auszufüllen Bild: EXPA/ Pixsell/ Dusko Jaramaz
Zwar wurde das Covid-Zertifikat eingeführt, doch es ist in Europa noch nicht gültig. Deshalb gelten in den Ländern verschiedene, spezielle Bestimmungen für Schweizer Touristen.

Die Sommerferien rücken in grossen Schritten näher und die aktuelle Lage rund um Corona macht Ferien am Strand sogar möglich. Da das Schweizerische Covid-Zertifikat in Europa noch nicht anerkannt ist, gelten für Touristen aus der Schweiz spezielle Bedingungen, welche sich je nach Land unterscheiden.

Ein grosser Lichtblick jedoch: Die Rückreise von europäischen Ländern ist praktisch problemlos. Aktuell befinden sich nur Grossbritannien, Indien und Nepal auf der Quarantäneliste des Bundes, bei der Rückkehr von anderen Ländern müssen Reisende sich nicht in Quarantäne begeben. 

So sehen die Einreisebestimmungen bei einigen europäischen Ländern aus: 

Frankreich

  • Die Schweiz ist in Frankreich auf der sogenannt «grünen Liste», die Einreise ist also problemlos möglich
  • Geimpfte müssen den Impfnachweis vorzeigen
  • Ungeimpfte müssen einen negativen PCR- oder Antigentest vorzeigen, der nicht älter als 72 Stunden ist
  • Zudem verlangt Frankreich eine eidesstattliche Erklärung von allen Einreisenden, in der sie bestätigen, keine Covid-19-Symptome und in den letzten 14 Tagen nicht mit einer infizierten Person Kontakt gehabt zu haben

Italien

  • Die Einreise nach Italien aus der Schweiz ist erlaubt, Reisende müssen allerdings ein digitales Passagier-Lokalisierungsformular ausfüllen (Manche Regionen verlangen ein zusätzliches ausgefülltes Formular)
  • Für die Einreise braucht man zudem entweder einen negativen Antigen-Coronatest (max. 48 Stunden alt), ein Impf- oder ein Genesungszertifikat (jeweils auf Italienisch, Französisch, Englisch oder Spanisch verfasst)

Deutschland

  • Wer auf dem Landweg nach Deutschland reist, muss aktuell keine Einreisebeschränkungen mehr befürchte
  • Für die Einreise mit Flugzeug muss man einen negativen Test, einen Genesungs- oder Impfnachweis vorzeigen

Österreich

  • bei der Einreise nach Österreich muss ein negatives Testergebnis, ein Impf- oder Genesungszertifikat vorgewiesen werden
  • Wer weder geimpft, genesen oder getestet ist, muss den Test nach der Einreise innerhalb von 24 Stunden nachholen und sich bereits vor der Einreise registrieren

Spanien

  • Seit Montag gilt die Schweiz in Spanien nicht mehr als Risikoland
  • Man muss bei der Einreise keine Gesundheitsbescheinigung mehr zeigen, wer aber mit Flugzeug oder Schiff einreist, muss ein Formular einfüllen, um mit einen QR-Code bei der Ankunft vorweisen zu können

Portugal

  • Touristen aus der Schweiz und aus EU-Ländern mit guter epidemiologischer Lage dürfen einreisen, nach Vorweisung eines negativen Testergebnis
  • Bei der Einreise mit Flugzeug muss man ein Einreiseformular ausfüllen

Griechenland

  • Um nach Griechenland reisen zu können, muss ein Formular ausgefüllt werden und ein negativer PCR-Test, ein Genesungs- oder Impfnachweis vorgewiesen werden

Kroatien

  • Schweizer müssen nach wie vor einen negativen PCR-Test, eine Genesungs- oder Impfbestätigung vorlegen
  • Zudem muss man sich unter www.entercroatia.mup.hr anmelden

Alle Informationen zur Einreise

Eine Übersicht über die Einreisebestimmungen bietet das Tool der EU zu den Reiserestriktionen www.reopen.europa.eu. Wer mit dem Flugzeug reist, kann sich mit der «Covid-19 Travel Regulations Map» der internationalen Zivilluftfahrtgesellschaft Iata einen Überblick verschaffen. Die Informationen auf der Seite werden regelmässig erneuert.

Für die Rückreise aus allen Gebieten, die nicht auf der Quarantäneliste des Bundes sind, reicht das Vorweisen eines Genesungs- oder Impfnachweises oder eines negativen Testergebnisses. Die Bestimmungen für die Rückreise in die Schweiz können über den BAG-Travelcheck abgerufen werden: www.travelcheck.admin.ch

Linth24/sda