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Kanton
30.03.2020
30.03.2020 19:04 Uhr

Schwerer Verdacht gegen Pflegerinnen

In einem Altersheim in St. Gallen stehen vier Pflegerinnen unter Verdacht, Tabletten entwendet und Patienten ruhig gestellt zu haben.

Im vergangenen Oktober fiel durch das interne Kontrollsystem in einem Altersheim im Kanton St.Gallen auf, dass Medikamente fehlten. Die Heimleitung reagierte und informierte die Polizei, die kantonale Heimaufsicht, Bewohner, Angehörige und Hausärzte. Es kam zu einem Polizeieinsatz im Heim. In den Garderobenschränken von vier Pflegerinnen wurden die fehlenden Medikamente entdeckt. Die vier Frauen wurden wegen Nichteinhaltung der internen Weisungen zum Medikamentenhandling fristlos entlassen.

Wie stgallen24 aus sicheren Quellen weiss, wurden auch Hausdurchsuchungen durchgeführt. Dabei wurden weitere Medikamente, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, in grösseren Mengen gefunden. Gegen zwei der vier Pflegerinnen wird eine Strafuntersuchung geführt, da man gegen die zwei Frauen belastende Beweise habe.

Wurden die Patienten in der Nacht ruhig gestellt?
Die Frage, ob mit den Beruhigungsmitteln Heimbewohner entgegen ärztlicher Verordnung ruhig gestellt wurden, verneinte die Heimleitung in einem Brief, den sie Ende Oktober an alle Bewohner und ihre Angehörigen schickte.Es gebe keine Erkenntnis, dass nicht-verordnete Medikamente an Bewohner im Heim abgegeben worden seien, heisst es in dem Schreiben. Es gebe «auch keine Hinweise auf eine Gesundheitsschädigung von Bewohnerinnen und Bewohnern».

Doch warum fiel der Medikamenten-Missbrauch dann auf? Weitere Recherchen von stgallen24 haben ergeben, dass einige Bewohner am Tag durch auffällig oft geschlafen haben und verwirrt gewesen sind. Einige mussten unkontrolliert Wasser lösen. Alle vier Pflegerinnen hatten Zugang zu Beruhigungsmitteln und waren regelmässig im Nachtdienst tätig. Dort sollen sie verschreibungspflichtige Medikamente an Bewohner abgegeben haben, welche diese aus medizinischer Sicht nicht benötigt hätten.

Das Verfahren gegen die Pflegerinnen ist noch pendent; es gilt die Unschuldsvermutung.

St.Gallen24/Linth24