Der Wettbewerb richtet sich an professionelle Kunstschaffende, die ihr Werk kontinuierlich weiterentwickeln. Die Künstlerinnen und Künstler sind eingeladen, eine Dokumentation an das museumbickel zu senden, mit Frist 27. Juli 2021. Die Jurierung findet im August statt.
Keine thematische Vorgabe
In der Dokumentation sollte ersichtlich sein, was in den letzten drei Jahren (oder mehr) gemacht wurde. Eine thematische Vorgabe gibt es nicht. Zugelassen sind alle Arbeiten der Bildenden Kunst, aber kein herkömmliches Kunsthandwerk. Teilnahmeberechtigt sind alle Kunstschaffenden aus den Gebieten Sarganserland, Walensee, Rheintal, Linthgebiet sowie dem Kanton Glarus, aber auch Auswärtige, die aus der genannten Gegend stammen oder einen besonderen Bezug zu ihr haben und ausweisen können.
Als Veranstalterinnen von Wettbewerb und Ausstellung treten gemeinsam die Kulturkommission Talgemeinschaft Sarganserland-Walensee und das museumbickel Walenstadt auf.
Ausschreibung auf: www.museumbickel.ch