Der eigene Name begleitet einem seit der Geburt und normalerweise ein Leben lang. Damit wird man angesprochen, vorgestellt, gerufen und in Erinnerung behalten. Doch für manche Leute kann der eigene Name auch zur Last fallen und zwar aus verschiedenen Gründen. Mit gewissen Namen können erhebliche Nachteile für den Namensträger entstehen, zum Beispiel wenn eine Person den gleichen Namen wie eine historische Figur trägt, wodurch der Namensträger dann immer in Verbindung mit dieser Figur gebracht wird oder wenn der Name ungewöhnlich geschrieben wird und der Namensträger dadurch immer falsch angeschrieben wird. Des Weiteren können auch blosse Unannehmlichkeiten objektiver oder subjektiver Art entstehen. Dadurch kommt es vor, dass Personen ihren Vor- oder Nachnamen ändern wollen, was unter gewissen Voraussetzungen auch möglich ist.
Beispiele von geänderten Namen
Urs Bachmann, Leiter Bürgerrecht und Namensänderungen im Kanton SG, zählt einige Beispiele von Namensänderungen auf, welche es im Kanton St.Gallen gab.
Alter Vor-/Nachname | Neuer Vor-/Nachname | Grund |
Raya | Raja | Schreibweise |
Velijii | Veli | Schreibweise |
Gabriela | Maria Gabriela | Namensänderung |
Maria Louise | Marlies | Namensänderung |
Keller | Müller | Scheidung der Eltern, Ledignamen der Mutter angenommen |
Im Jahr 2018 wurden 224 Namensänderungsgesuche bewilligt und 2019 waren es 223. Im Jahre 2020 stieg diese Zahl dann sogar auf 242.
Unterschiedliche Beweggründe
Für die Namensänderungen gibt es wie vorhin aufgezeigt jeweils unterschiedliche Beweggründe, die häufigsten zählt Urs Bachmann auf:
- Kinder aus einer geschiedenen Ehe, die den Familiennamen der Mutter (Ledignamen) tragen wollen
- Belastende Erlebnisse im Zusammenhang mit Familien- oder Vornamen
- Keine identische Schreibweise von Vor- und Familiennamen in den amtlichen Registern bei Doppelbürgern
- Streichung oder Ergänzung eines zweiten Vornamens
- Vornamensergänzungen und Änderungen kurz nach der Geburt
Den eigenen Namen zu ändern ist kein einfacher Prozess.
Der blosse Wille genügt nicht
Urs Bachmann erklärt, dass in der Schweiz die Regierung des Wohnsitzkantons einer Person die Änderung des Namens bewillige, wenn achtenswerte Gründe vorliegen. Im Kanton St.Gallen ist für die Bewilligung der Namensänderung in der Folge das Departement des Innern zuständig. «Der blosse Wille, den Namen zu ändern, genügt nicht. Es sind verständliche, nachvollziehbare und überzeugende Gründe anzuführen», so Bachmann. Die Begründungen dürfen weder rechtswidrig noch missbräuchlich oder sittenwidrig sein. Die angegebenen Gründe sind glaubhaft darzulegen. Die Kosten für eine Familiennamensänderung belaufen sich in der Regel auf Fr. 400.- und für eine Vornamensänderung auf Fr. 200.-.
Mädchen dürfen keine Jungennamen haben
Unvollständige Unterlagen bei der Einreichung des Gesuches verlangsamen den ganzen Prozess. Aufgrund des Namensrechts der Schweiz kann es vorkommen, dass gewünschte Namenskonstellationen in der Schweiz nicht möglich sind bzw. bewilligt werden können. So dürfen Mädchen keine Jungennamen haben und umgekehrt. Zudem sind Produktnamen, Ortsnamen, Bösewichte aus der Bibel, Sachbegriffe, Ziffern und einzelne Buchstaben nicht erlaubt. Auch werden Gesuche von Personen abgelehnt, welche unverhältnismässig viele Vornamen wollen.
Eine weitere Schwierigkeit bildet das Sorgerecht. Wenn Kinder geschiedener Eltern lieber den Namen der Mutter annehmen wollen, muss auch der Vater im Verfahren angehört werden, was den Prozess ebenfalls verlängert.