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Rapperswil-Jona
20.03.2021

Aussenwirtschaftsgebühren für Sommer erneut erlassen

Erweiterungen der Sommerterrassen bleiben bestehen.
Erweiterungen der Sommerterrassen bleiben bestehen. Bild: Linth24
Die Stadt Rapperswil-Jona schreibt, die Erweiterungen der Sommerterrassen dürfen für die Sommersaison 2021 bestehen bleiben. Zudem werden die Aussenwirtschaftsgebühren erneut erlassen.

Aufgrund der Covid-19-Situation besteht für die Gastronomiebetriebe weiterhin ein wirtschaftlich schwieriges Umfeld. Seit dem 22. Dezember 2020 sind die Restaurantbetriebe durch die Massnahmen des Bundesrates geschlossen. Eine Lockerung zeichnet sich erst mittelfristig ab und ist von verschiedenen Faktoren abhängig.

Keine Mietgebühren erhoben

Die bisherigen Erfahrungen mit den erweiterten Aussenflächen seien als problemlos zu beurteilen, schreibt die Stadt. Unter Vorbehalt der Rücksichtnahme sowie unter Einhaltung der sicherheitsrelevanten Aspekte (Brandschutz, Zufahrten der Blaulichtorganisationen, Einhaltung der Fussgängerpassagen) kann die Erweiterung der Sommerterrassen für die Sommersaison2021 bestehen bleiben. Die Aussenwirtschaftsgebühren für den Sommer 2021 werden erneut erlassen. Es werden keine Mietgebühren erhoben. Über die Nutzung und Gebühr der Aussenbereiche für die Wintersaison 2021/2022 wird zu einem späteren Zeitpunkt aufgrund der dannzumal bestehenden Situation entschieden.

Temporären baulichen Massnahmen

Die temporären baulichen Massnahmen (provisorische Überdachungen, Festhütten und Zelte für Schlechtwettersituationen) boten den Gastronomiebetreibern die Möglichkeit, die Attraktivität der Aussenterrassen zu stärken und wurden vom Stadtrat für die Winter-Saison 2020/2021 unter Einhaltung von Art. 136 Abs. 2 lit. f Planungs- und Baugesetz (sGS 731.1; PBG) im Oktober 2020 genehmigt. Mobile Bauten und Anlagen wie Festhütten, Zelte, Verpflegungs- und Verkaufsstätten, Tribünen und dergleichen während höchstens drei Monaten je Kalenderjahr bedürfen in der Bauzone gemäss Art. 136 Abs. 2 lit. f Planungs- und Baugesetz (sGS 731.1; PBG) keine Baubewilligung.

Die drei Monate je Kalenderjahr sind auf Ende März 2021 vorüber. Deswegen fordert die Stadt jene Gastrobetreiber auf, welche temporären baulichen Massnahmen errichteten, diese auf 31. März 2021 zu entfernen.

Bau- und Umweltkommission Rapperswil-Jona