Mitglieder der Regierungen der Kantone St.Gallen, Thurgau, Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden haben sich gestern Sonntag zur Anhörung des Bundes ausgetauscht. Man ist sich einig, dass der Bund am 22. März 2021 den nächsten Lockerungsschritt vollziehen soll. Eine massvolle Lockerung der Massnahmen ist vor allem auch ein wichtiges Zeichen an die Bevölkerung.
Stärker an Intensivplätze orientieren
Die vom Bund verwendeten Indikatoren beurteilen die Ostschweizer Kantone jedoch als zu wenig differenziert. Zusammen sehen sie in der Auslastung der Intensivpflegeplätze, flankiert durch vorauslaufende Kennzahlen, den verlässlichsten Indikator.
Nach Einschätzung der vier Kantone sollte sich der Bund bei der Lockerung der Massnahmen stärker an der Auslastung der Intensivpflegeplätze orientieren. Flankierende Indikatoren könnten gemäss den vier Kantonen zum Beispiel die Hospitalisationsrate sowie die 14-Tage-Inzidenz darstellen. Die Positivitätsrate hingegen ist bei verändertem Testregime und Pandemieverlauf keine aussagekräftige Grundlage mehr. Auch der sogenannte R-Wert kann gerade bei tieferen Fallzahlen zu falschen Schlüssen führen.
Restaurants sollen auch in Innenräumen öffnen dürfen
Konkret fordert die St.Galler Regierung, dass die Restaurants ab 22. März 2021 unter Einhaltung der Schutzvorgaben grundsätzlich wieder öffnen können - auch in Innenräumen. Die vom Bund vorgeschlagene Regelung, wonach Restaurationsbetriebe zusätzlich zu den Terrassen den Innenbereich neu beispielsweise (nur) für Chauffeurinnen und Chauffeure sowie Handwerkerinnen und Handwerker öffnen können, ergibt Unklarheiten und Ungleichbehandlungen und schafft Umgehungsmöglichkeiten. Im Vollzug wird sie zu grossen Problemen führen; eine zielführende Kontrolle dürfte nicht möglich sein.