Unser Leser fotografierte die «Müllhalde» von Bauabfällen und fragte sich, warum man diese einfach so deponieren kann. Der Private wird reglementiert und darauf hingewiesen, dass er nirgends einfach Müll liegen lässt und alles separat entsorgt.
Befremdliche Abfall-Bilder: Was sagt das Gesetz?

Aufgaben der Gemeinde
Wir fanden unter Bauabfälle, Kanton St. Gallen, folgenden Link:
Umwelt-Natur/Vollzugshilfsmittel/Abfall/Bauabfälle
Trennung von Bauabfällen
Die politischen Gemeinden vollziehen die Bestimmungen der VVEA über Bauabfälle. Die entsprechenden Auflagen sind im Rahmen von Bau- oder Abbruchbewilligungen anzuordnen.
Insbesondere ist darauf zu achten, dass bei der Durchführung von Bau- oder Abbrucharbeiten Sonderabfälle nicht mit übrigen Abfällen vermischt werden. Übrige Abfälle müssen auf der Baustelle wie folgt getrennt werden:
- unverschmutztes Aushub- und Abraummaterial;
- Abfälle, die ohne weitere Behandlung auf Inertstoffdeponien abgelagert werden dürfen;
- brennbare Abfälle wie Holz, Papier, Karton und Kunststoffe;
- andere Abfälle
Soweit die Trennung der übrigen Abfälle auf der Baustelle betrieblich nicht möglich ist, dürfen sie auch anderswo getrennt werden.
Die Behörde kann eine weitergehende Trennung verlangen, wenn dadurch Teile der Abfälle verwertet werden können.

Entsorgung von Bauabfällen
Die Gemeinde vollzieht die Vorschriften über Bauabfälle. Fallen mehr als 200 m3 Bauabfälle an oder sind Bauabfälle mit umwelt- oder gesundheitsgefährdenden Stoffen zu erwarten, muss ein Entsorgungskonzept erstellt werden. Dafür hat die Bauherrschaft der für die Baubewilligung zuständigen Behörde im Rahmen des Baubewilligungsgesuch Angaben über die Art, Qualität und Menge der anfallenden Abfälle zu machen. Die vorgesehene Entsorgung muss angegeben sein. Nach Abschluss der Bauarbeiten ist ein Entsorgungsnachweis auf Verlangen der zuständigen Behörde vorzuzeigen.