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Kanton
15.03.2021
15.03.2021 19:44 Uhr

Befremdliche Abfall-Bilder: Was sagt das Gesetz?

Bauabfälle einer St.Galler Gemeinde irgendwo deponiert?
Bauabfälle einer St.Galler Gemeinde irgendwo deponiert? Bild: Private Quelle
Nicht Abfall von Bürgern, sondern Teer und Bauabfall: Ein Leser, der nicht genannt werden will, schickte uns die Bilder zu. Was sagt das Gesetz im Kanton St. Gallen dazu?

Unser Leser fotografierte die «Müllhalde» von Bauabfällen und fragte sich, warum man diese einfach so deponieren kann. Der Private wird reglementiert und darauf hingewiesen, dass er nirgends einfach Müll liegen lässt und alles separat entsorgt.

Aufgaben der Gemeinde

Wir fanden unter Bauabfälle, Kanton St. Gallen, folgenden Link:

Umwelt-Natur/Vollzugshilfsmittel/Abfall/Bauabfälle

Trennung von Bauabfällen
Die politischen Gemeinden vollziehen die Bestimmungen der VVEA über Bauabfälle. Die entsprechenden Auflagen sind im Rahmen von Bau- oder Abbruchbewilligungen anzuordnen. 

Insbesondere ist darauf zu achten, dass bei der Durchführung von Bau- oder Abbrucharbeiten Sonderabfälle nicht mit übrigen Abfällen vermischt werden. Übrige Abfälle müssen auf der Baustelle wie folgt getrennt werden: 

  • unverschmutztes Aushub- und Abraummaterial;
  • Abfälle, die ohne weitere Behandlung auf Inertstoffdeponien abgelagert werden dürfen;
  • brennbare Abfälle wie Holz, Papier, Karton und Kunststoffe;
  • andere Abfälle 

Soweit die Trennung der übrigen Abfälle auf der Baustelle betrieblich nicht möglich ist, dürfen sie auch anderswo getrennt werden. 

Die Behörde kann eine weitergehende Trennung verlangen, wenn dadurch Teile der Abfälle verwertet werden können.

Teerresten von einer abgebrochenen Strasse. Bild: zVg

Entsorgung von Bauabfällen

Die Gemeinde vollzieht die Vorschriften über Bauabfälle. Fallen mehr als 200 m3 Bauabfälle an oder sind Bauabfälle mit umwelt- oder gesundheitsgefährdenden Stoffen zu erwarten, muss ein Entsorgungskonzept erstellt werden. Dafür hat die Bauherrschaft der für die Baubewilligung zuständigen Behörde im Rahmen des Baubewilligungsgesuch Angaben über die Art, Qualität und Menge der anfallenden Abfälle zu machen. Die vorgesehene Entsorgung muss angegeben sein. Nach Abschluss der Bauarbeiten ist ein Entsorgungsnachweis auf Verlangen der zuständigen Behörde vorzuzeigen.  

Genauere Infos:

Link hier.

Linth24/Toggenburg24