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Rapperswil-Jona
11.03.2021

Zwei neue Erlasse für Schule und Betreuung

Die Schulordnung und das neue Reglement sind ab  15. März 2021 dem fakultativen Referendum unterstellt.
Die Schulordnung und das neue Reglement sind ab 15. März 2021 dem fakultativen Referendum unterstellt. Bild: zvg
Der Stadtrat revidierte die Schulordnung und verabschiedete ein neues Gebührenreglement für unterrichtsergänzende Betreuungsangebote. Beide Erlasse unterstehen dem fakultativen Referendum.

Die Schulordnung hält neu das in Rapperswil-Jona unterrichtete Schulmodell inkl. dem Niveauunterricht auf der Oberstufe fest. Im Hinblick auf die Weiterentwicklung der unterrichtsergänzenden Betreuungsangebote wird die Betreuung als Grundsatz verankert.

Zudem wurden, basierend auf der gültigen Gemeindeordnung, die Verantwortlichkeiten zwischen Stadt- und Schulrat geschärft. An der aktuellen Fassung, die seit 2007 in Kraft ist, wurden ausserdem verschiedene sprachliche Anpassungen vorgenommen.

Verzicht auf Einheitstarife bei Betreuungsangeboten

Grundlage für das neu formulierte Reglement über die Gebühren unterrichtsergänzender Betreuung und die Beiträge der Stadt bildet ein vom Stadtrat verabschiedetes Betriebskonzept zu den Betreuungsangeboten.

Mit dem Verzicht auf Einheitstarife sind die Tarife neu abhängig von der finanziellen Leistungsfähigkeit der Erziehungsberechtigten. Sozialtarifiert wird jedoch nur die Betreuungszeit, nicht die Kosten für die Mittagsverpflegung. Zweckgebundene Beiträge des Kantons dienen dazu, dass die Tarife für einkommensschwächere Familien günstiger als bisher gestaltet werden können.

Nach Abschluss des Referendumsverfahrens wird der Stadtrat die konkreten Tarife verabschieden.

Fakultatives Referendum: 15. März bis 23. April 2021

Der Stadtrat hat die Schulordnung und das neue Reglement am 18. Februar 2021 genehmigt. Beide Erlasse unterstehen vom 15. März bis 23. April 2021 dem fakultativen Referendum und können bei der Stadtkanzlei, Büro 305, Stadthaus, eingesehen werden.

Stadt Rapperswil-Jona