Am Sonntag, 11. April 2021, und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen an den Vortagen, findet eine kommunale Volksabstimmung der Politischen Gemeinde Schmerikon statt.
Gestützt auf Art. 1 Abs. 1 der Verordnung über die Beschlussfassung über Geschäfte der Bürgerversammlung während der Covid-19-Epidemie hat der Gemeinderat beschlossen, über folgende Geschäfte der Bürgerversammlung an der Urnenabstimmung beschliessen zu lassen:
- Jahresrechnung 2020, Bericht und Anträge der Geschäftsprüfungskommission
- Oberseestrasse, Erweiterung Kanalisation und Belagserneuerung, Bericht und Antrag des Gemeinderates
- Budget und Steuerplan 2021, Bericht und Antrag des Gemeinderates
Briefliche Abstimmung
Jede/r Stimmberechtigte kann die Stimme brieflich abgeben. Eine genaue Anleitung befindet sich auf dem Stimmrechtsausweis. Die Urnenöffnungszeiten sowie die Möglichkeit der vorzeitigen persönlichen Stimmabgabe sind ebenfalls auf dem Stimmrechtsausweis ersichtlich.